Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/64: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; Verhandlung der Tarife der Analysenliste · 26 Seiten
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beibehalten, als ein System einführen, das möglicherweise schwer umsetzbar sei und kleine Akteure benachteilige.
Hauptargumente der Gegner der Vorlage:
• Die vorgeschlagene Änderung entspricht nicht der ursprünglichen Absicht der
Motionäre, da der Prozess zur Einführung innovativer Analysen dadurch nicht
beschleunigt werden kann.
• Verlangsamung der Abläufe zufolge des Risikos einer Verhandlungsblockade oder einer Zerstückelung des heute geltenden Verfahrens in mehrere Etappen.
• Blockaden und Scheitern der Verhandlungen zufolge der grossen Heterogenität der Tarifpartner, wie das bei den Tarmed-Leistungen und der Physiotherapie der Fall ist.
• Höhere Kosten, bedingt insbesondere durch den administrativen Mehraufwand für die Tarifpartner, die Kantone und den Bund.
• Heterogenität der Tarife auf schweizweiter Ebene im Fall, dass sich die
Tarifpartner nicht einigen können und die Kantone die Tarife festlegen müssten.
• Gefahr der Schwächung der kleinen Labors, insbesondere der Praxislabors
Laut mehreren Teilnehmenden dürfte es für die Praxislabors schwierig sein, mit den Grosslabors bezüglich Angebot und Preis zu konkurrieren.
• Eingeschränkter Zugang zur Präsenzdiagnostik im Fall, dass die Praxislabors geschwächt würden, da sie wie erwähnt nicht mit den Grosslabors mithalten könnten.
• Das Projekt transAL-2 würde überflüssig. Mehrere Teilnehmende weisen auf ihre grosse Beteiligung an den Arbeiten zum Projekt transAL-2 hin, welches sie zu einem erfolgreichen Abschluss bringen möchten.
Hauptargumente bei Zustimmung zur Vorlage
Die Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage betonen, dass diese eine Angleichung der Tarife der AL an das europäische Preisniveau erlaube, was Einsparungen ermögliche, welche sich in Zukunft auf die Prämien auswirkten.
SVP und FDP verfolgen die Endzielsetzung, im Laborbereich Vertragsfreiheit herzustellen. Dieser Position schliesst sich curafutura an und möchte ebenfalls den Kontrahierungszwang aufheben. Diese Teilnehmenden befürworten die Vorlage, die in die richtige Richtung gehe, sie würden aber gerne sehen, dass sie in Bezug auf die Vertragsfreiheit noch weiter ginge.
Santésuisse, RVK und Groupe Mutuel unterstützen den Vorschlag, das Verfahren zur Aufnahme von Analysen in die AL unverändert beizubehalten. Sie gehen jedoch davon aus, dass zur Umsetzung der Vorlage beträchtliche Mittel erforderlich sein werden. RVK und santésuisse sprechen sich dafür aus, dass die Übergangsfrist, während welcher das EDI für die Festlegung des Tarifs der AL zuständig bleibt, von drei auf fünf Jahre verlängert wird.