Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/64: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; Verhandlung der Tarife der Analysenliste · 26 Seiten
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Nach Ansicht von H+, labmed, SVBG, BSH, Hôpital du Jura, Insel Gruppe und
unimedsuisse sind die Voraussetzungen für die erfolgreiche Einführung eines Verhandlungstarifs (Konzeption der Analysenliste als datenbasierter und evolutiver Tarif ), die einen echten Mehrwert für das Gesundheitswesen leisten würde, schlicht nicht erfüllt. Solange diese Voraussetzung nicht erfüllt sei, seien von einem Verhandlungstarif keine substanziellen Vorteile zu erwarten.
PharmaSuisse und SVDI weisen darauf hin, dass es den Tarifpartnern bereits heute gestattet sei, tiefere Tarife festzulegen. Der SVDI zweifelt, ob die Tarifpartner gewillt sein werden, tiefere Tarife auszuhandeln, wo doch jetzt schon die Möglichkeit dazu bestehe.
Risiko einer Verschlechterung der Qualität und des Zugangs zur Präsenzdiagnostik für Patientinnen und Patienten
Für die FMH, SGAIM und mfe ist es wichtig, das Praxislabor als äusserst effizientes Diagnoseinstrument zum Wohle der Patientinnen und Patienten zu erhalten. Dies setze voraus, dass Praxislabors kostendeckend arbeiten können und nicht nur die Gestehungskosten bei der Berechnung der Tarife berücksichtigt werden. Im vorgeschlagenen Gesetzesentwurf hätte die Vorgabe der Kostenneutralität automatisch einen Preiszerfall bei den bereits bestehenden Laboranalysen zur Folge.
Laut SGAIM und mfe wären die Arztpraxen nicht in der Lage, in Bezug auf Angebot und Preis mithalten zu können. Die Praxislabors würden aufgrund dieser mangelnden Konkurrenzfähigkeit deutlich geschwächt werden oder gar verschwinden. Dadurch würde der Zugang zu einer qualitativ hochstehenden, gemeindenahen Versorgung und zur Präsenzdiagnostik für die Patientinnen und Patienten eingeschränkt.
Laut BüAeV, KaeG SG, BEKAG und VSÄG würde die Grundversorgung durch die Hausarztpraxen durch fehlerhafte Anreize und nicht tarifierte, (noch) nicht vorn der OKP abgegoltene Analysen weiter geschwächt. Diese würde die Existenz der Praxislabors gefährden, obwohl diese ihre Notwendigkeit sowohl in Bezug auf die Qualität der Patientenversorgung als auch in Bezug auf ihre Wirtschaftlichkeit bewiesen hätten.
Für die SSO besteht zudem das Risiko, dass gewisse Analysen nicht mehr angeboten würden, weil sie nicht mehr marktgerecht abgegolten werden.
PharmaSuisse befürchtet, dass separate Tarifierungen für Analysen durch spezifische Leistungserbringer (z. B. Ärztetarife bei Schnellanalysen) ebenfalls neu ausgehandelt werden müssten und den Kosten Vorrang vor der Qualität der Versorgung eingeräumt würde. Der Verband bezweifelt, ob mit dieser Änderung der Zugang zu hochwertiger patientennaher Versorgung gewährleistet werden könne.
Die FMH weist darauf hin, dass die Liste der Schnellanalysen bereits das Ergebnis einer umfassenden Straffung der Analysenliste sei. Sollten die Arztpraxen auf die Durchführung von nicht mehr kostendeckenden Analysen verzichten, würden die Vorteile der Präsenzdiagnostik vernichtet, da bestimmte Analysen nicht mehr verfügbar wären. Die Analysen müssten künftig extern durchgeführt werden und zur Besprechung müsste eine weitere Konsultation angesetzt werden, was Mehrkosten verursachen würde.
Der SVDI vermisst im vorliegenden Vorschlag den Fokus auf die Qualität, bzw. den Zusatznutzen für die Patienten im Vergleich zu den Kosten (analog Value-Based Healthcare). Laut SVDI sollte die Qualitätssicherung eine Vorbedingung für Verhandlungen sein.