Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/64: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; Verhandlung der Tarife der Analysenliste · 26 Seiten

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4.3 Dachverbände der Wirtschaft

Zwei Wirtschaftsverbände haben Stellungnahmen eingereicht: der sgv und der SGB; der erste spricht sich für, der zweite gegen die vorgeschlagene Änderung aus.

Der sgv stimmt der Vorlage zu, da er grundsätzlich der Meinung ist, dass Lösungen, die von den Direktbetroffenen selbst ausgehandelt werden, besser sind als solche, die durch eine staatliche Stelle vorgegeben werden.

Der SGB teilt die Meinung des Bundesrates und betont, die Änderung stehe im Widerspruch zu anderen Parlamentsbeschlüssen, die auf eine Senkung der AL-Tarife abzielten. Er erwähnt die Annahme der Motion Lohr 19.4492 durch das Parlament und dass der Bundesrat anschliessend rasch mit einer Senkung der Labortarife per 1. August 2022 reagiert habe. Der SGB ist zudem der Ansicht, dass die Vorlage aufgrund der Heterogenität der Tarifpartner Mehraufwand mit sich bringen würde. Der aktuelle gesetzliche Rahmen erlaube es den Tarifpartnern bereits, Tarife zu verhandeln. Die Tarifpartner hätten aber aufgrund der mit solchen Verhandlungen einhergehenden Schwierigkeiten nie von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der SGB befürchtet auch Blockaden in den Tarifverhandlungen und dass das EDI von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch machen müsste. Der SGB befürwortet eher den vom EDI eingeschlagenen Weg verstärkter Tarifüberprüfungen und -eingriffe.

4.4 Konsumentenverband und andere Organisation

Die SKS teilt die Meinung des Bundesrates und verlangt vom Parlament, auf die Vorlage zu verzichten. Ihrer Ansicht nach steht die Vorlage im Widerspruch zu ähnlichen Vorstössen des Parlaments, die auf eine Senkung der AL-Tarife abzielen. Nach der Annahme der Motion Lohr 19.4492 durch das Parlament habe der Bundesrat rasch mit einer Senkung der Labortarife per 1. August 2022 reagiert. Sie weist auch darauf hin, dass die Vorlage aufgrund der Heterogenität der Tarifpartner Mehraufwand mit sich bringen würde. Der aktuelle rechtliche Rahmen erlaube es bereits, niedrigere Tarife auszuhandeln. Sie betont, die Tarifpartner hätten Aufgrund der Schwierigkeiten, die solche Verhandlungen mit sich bringen, von dieser Möglichkeit nie Gebrauch gemacht. Die SKS befürchtet auch, dass das EDI im Falle von Blockaden von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch machen müsste. Die SKS hält es für sinnvoller, die Tarifüberprüfungen und -eingriffe durch das EDI zu stärken.

Das Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen lehnt die Vorlage ab. Diese stelle eine Scheinliberalisierung dar, die weder dem Sinn und Zweck der Motion noch den Grundsätzen des KVG entspreche. Die vorgeschlagene Lösung lasse die Kompetenz zur Aufnahme und Streichung von Leistungen zur Förderung der Innovation sowie die Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung vermissen. Auch gehe aus dem erläuternden Bericht nicht hervor, ob andere Lösungen geprüft worden seien. Für das Bündnis wäre im Falle einer Ablehnung aber ein Verharren auf dem bisherigen Mechanismus keine Option, weil auch dies dem Sinn und Zweck der Forderung des Parlaments nicht entsprechen würde. Das Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen begrüsst die in Ausarbeitung befindliche Revision transAL-2 der Analysenliste, ist jedoch der Ansicht, dass diese die Verhandlungsfreiheit der Tarifpartner weiter einschränke.