Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/64: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; Verhandlung der Tarife der Analysenliste · 26 Seiten

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1 Ausgangslage

Die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)1 erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Motion 17.3969 der SGK-S «Tarifpartner sollen Tarife von Laboranalysen aushandeln».

Diese Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) wurde vom Ständerat am 29. November 2017 und vom Nationalrat am 19. September 2018 angenommen.2 Mit der vorliegenden Änderung des KVG soll die Kompetenz des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur Festsetzung der Tarife der Analysenliste (AL) aufgehoben und an die Tarifpartner übertragen werden.

Mit der Annahme der Motion beauftragte das Parlament den Bundesrat, Artikel 52 KVG so zu ändern, dass die Tarife für die von den Labors durchgeführten Analysen analog zu den Tarifen für ambulante ärztliche Leistungen oder physiotherapeutische Leistungen künftig von den Tarifpartnern ausgehandelt werden.

Der Bundesrat hat gegenüber der Motion eine ablehnende Haltung, da er den geltenden Gesetzesrahmen als ausreichend erachtet. Zudem zeigen seiner Ansicht nach vermehrt aufgetretene Blockaden bei Tarifverhandlungen, dass die Tarifautonomie keine raschere Anpassung der AL erlauben würde.

1 SR 832.10

2 Vgl. www.parlement.ch > 17.3969