Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/64: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; Verhandlung der Tarife der Analysenliste · 26 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht
Bei der Tarifierung ist zwischen Arztpraxen und Grosslabors zu unterscheiden
Die SGAIM, mfe, FMH und SVBG befürchten, dass der Heterogenität der Laborstrukturen nicht Rechnung getragen würde und dass die Interessen der in den Labors angestellten biomedizinischen AnalytikerInnen in solchen Verfahren nicht berücksichtigt würden. Dies hätte eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und eine Schwächung der Labors zur Folge.
Eine Gleichsetzung der Preise für Auftragslabors und Praxislabors wäre laut FMH, SGAIM und mfe kurzsichtig und würde den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit (WZW) widersprechen, was verheerende Folgen für die Patientinnen und Patienten haben könnte. Eine separate Tarifierung für Arztpraxen erachten sie als unerlässlich für die Gewährleistung der Grundversorgung. Diese Teilnehmenden weisen auf die unterschiedlichen Kostenstrukturen der verschiedenen Labors hin. Sollten alle Praxis- und Auftragslabors gleichgestellt werden, würde dies früher oder später das Ende der Praxislabors bedeuten.
Die FMH merkt an, dass Effizienz in der Präsenzdiagnostik nicht das Gleiche bedeute wie Effizienz im Kontext der Grosslabors. Auch gemäss Labmed gilt es der heterogenen Laborstruktur bei der Tarifierung Rechnung zu tragen.
Die SGMG befürchtet, dass kleine Labors durch diese Änderung besonders benachteiligt würden. Die grössten Krankenkassen wären in der Lage, mit den Grosslabors günstige Tarife auszuhandeln, wodurch die kleinen Labors unter Druck gerieten. Es bestehe das Risiko, dass sich die Grosslabors auf die rentabelsten Analysen konzentrieren – auf Kosten der Analysen-Vielfalt und zum Nachteil der Patientinnen und Patienten.
Risiko heterogener Analysetarife und ungleicher Zugang
Sollten sich die Tarifpartner nicht einigen können, müssten allenfalls die Kantone eingreifen. Laut SVDI könnte eine kantonal unterschiedliche Tariffestlegung zu einer Ungleichbehandlung der Patientinnen und Patienten führen und Innovation im Bereich der Diagnostik verhindern.
PharmaSuisse befürchtet aufgrund der Heterogenität der Leistungserbringer einen Flickenteppich von verschiedenen Verträgen als Verhandlungsergebnis. Die Vorgaben des KVG seien sehr offen formuliert, weshalb verschiedene Tarifierungsarten (Zeittarif, Einzelleistungstarif, Pauschaltarif, etc.) denkbar wären.
Die SSO befürchtet ein Preischaos, da die Aushandlung der Tarife durch die Tarifpartner zu unterschiedlichen Preisen je nach Leistungserbringer oder Art des Tarifvertrages führen würde.
Einzelne Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Änderung
Die FAMH moniert, die Vorlage würde nicht den für die Labors geforderten Rechtsschutz gewähren, da lediglich kantonale Tarifentscheide bei einem ordentlichen Gericht anfechtbar wären.
Nach Ansicht der SGMG würde die freie Aushandlung der Tarife die Anwendung des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) verunmöglichen. Ein flexibles Tarifsystem würde der Pflicht, die betroffene Person über die «Möglichkeiten der Übernahme der Untersuchungskosten» zu informieren (Art. 21 Abs. 3), entgegenstehen.
Die aktuell für die Blutspendedienste bestehenden Probleme mit der Analysenliste könnten nach Ansicht von Blutspende SRK Schweiz mit dieser Gesetzesänderung nicht gelöst werden, sondern würden nur noch verschärft. So seien beispielsweise bei immunhämatologischen Tests komplexe Suchtests und Analysen in der AL nicht gesondert