Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/64: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; Verhandlung der Tarife der Analysenliste · 26 Seiten
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− 23 Verbände von Leistungserbringern: Ärztegesellschaft des Kantons Bern (BEKAG),
Ärztegesellschaft des Kantons St. Gallen, Ärztinnen und Ärzte Freiburg, Blutspende SRK Schweiz, Bündner Ärzteverein, Bündner Spital- und Heimverband (BSH), Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), Die medizinischen Laboratorien der Schweiz (FAMH), Foederatio Medicarum Practicarum (FMP), H+ Die Spitäler der Schweiz, Haus- und Kinderärzte Schweiz (mfe), Hôpital du Jura, Insel Gruppe, pharmaSuisse, Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM), Schweizerische Gesellschaft für Medizinische Genetik (SGMG), Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO), Schweizerischer Berufsverband der biomedizinischen Analytik und Labordiagnostik (labmed), Schweizerischer Hebammenverband (SHV), Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (SVBG), Schweizerischer Verband der Diagnostikindustrie (SVDI), Universitäre Medizin Schweiz (unimedsuisse), Walliser Ärztegesellschaft (VSÄG)
− 2 Versichererverbände: curafutura und santésuisse; 2 Versicherer: Groupe Mutuel und
RVK
− 1 andere Organisation: Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen
3 Überblick über die Ergebnisse der Vernehmlassung
53 Vernehmlassungsteilnehmende lehnen die Vorlage ab, einer davon mit Vorbehalt;
9 befürworten die Vorlage, zwei davon mit Vorbehalt.
Alle Kantone und die GDK lehnen die Vorlage ab, ebenso wie 22 der 23 Verbände der Leistungserbringer, mit Ausnahme der Ärztinnen und Ärzte Freiburg. Die FMH lehnt die Gesetzesvorlage mit Vorbehalt ab und macht geltend, diese entspreche nicht dem ursprünglichen Anliegen der Motionäre. Unter den Teilnehmenden der Kategorie Wirtschaft lehnt der SGB die Vorlage ab, während der sgv sie begrüsst. Der teilnehmende
Konsumentenverband und das Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen (2) sprechen
sich gegen die Vorlage aus. Die 2 Versicherer und die 2 Versichererverbände befürworten die Vorlage. Curafutura äussert jedoch Vorbehalte. 3 der 4 politischen Parteien (die Mitte, FDP und SVP) stimmen der Vorlage zu, die Mitte mit Vorbehalt. Die SP lehnt die geplante Gesetzesänderung ab.
Hauptargumente bei Ablehnung der Vorlage
Nahezu alle Gegner der Vorlage bezweifeln, dass die von den Motionären erhofften Ziele – eine Beschleunigung der Zulassungsprozesse für neue Analysen und eine kostendämpfende Wirkung – mit der vorgeschlagenen Änderung erreicht werden können.
Mehrere Kritiker der Vorlage befürchten vielmehr, dass Mehrkosten verursacht würden. Die GDK, 22 Kantone sowie die Mehrheit der Verbände der Leistungserbringer äussern diese Befürchtung explizit. Eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden ist der Auffassung, dass eine solche Änderung eher zu einer Verlangsamung als zu einer Beschleunigung der Einführung innovativer Analysen beitragen würde.
Mehr als die Hälfte der Verbände der Leistungserbringer lehnen den Vorschlag ab, da er nicht der Absicht der Motionäre entspreche. Nach Ansicht dieser Teilnehmenden ermögliche diese Änderung keine raschere Einführung innovativer Analysen, da das EDI weiterhin für den Erlass der AL zuständig bleibe. Mehrere Teilnehmende möchten lieber das derzeitige System