Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/64: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; Verhandlung der Tarife der Analysenliste · 26 Seiten
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Prozess eher verzögern statt fördern würden, wie die Beispiele der Verhandlungen über die ambulanten Leistungen TARDOC, TARMED und die Physiotherapie zeigten.
Aufgrund der Heterogenität der an der Aushandlung der Tarifverträge und der periodischen Tarifanpassung beteiligten Tarifpartner kann aus Sicht von SVBG und pharmaSuisse die erhoffte Beschleunigung des Prozesses nicht erreicht werden. Für pharmaSuisse droht die erschwerte Konsensfindung die Einführung innovativer Analysen weiter zu verzögern. Gemäss Blutspende SRK Schweiz führt die grosse Zahl der betroffenen Leistungserbringer und Versicherer dazu, dass eine Einigung über die Anpassung der Einzelleistungsstruktur fast unmöglich wäre.
H+, BSH, Hôpital du Jura und unimedsuisse machen geltend, aufgrund der grossen Heterogenität der Tarifpartner sei mit Blockaden zu rechnen. Dazu komme als weiterer Schritt die erforderliche Genehmigung des Tarifs durch die Behörden, die in diesem Bereich weiterhin zuständig blieben. Laut SSO dürften sich die Verhandlungen sehr schwierig gestalten, insbesondere wenn dazu noch die EAMGK involviert sei.
Die SGMG weist darauf hin, dass Bund oder Kantone eingreifen müssten, wenn sich die Tarifpartner nicht einigen können, ohne dass im Änderungsvorschlag Fristen genannt worden seien. Der Prozess dürfte durch viele Monate fruchtloser Diskussionen und untauglicher Schlichtungsversuche erheblich verzögert werden.
H+, labmed, FSAS, BSH, Hôpital du Jura, Insel Gruppe, unimedsuisse und SVDI
befürchten, dass eine Nichteinigung zwischen den Tarifpartnern einen vertragslosen Zustand auf unbestimmte Zeit zur Folge haben könnte.
Die VSÄG sieht Verhandlungen mit den Tarifpartnern aufgrund der Erfahrungen in ihrem Kanton mit Besorgnis entgegen.
Der Vorschlag entspricht nicht der Absicht der Motionäre / Die Zulassung innovativer Analysen würde nicht beschleunigt
Laut SGAIM, SGMG und mfe kann das Ziel der Motionäre, die schnellere Aufnahme innovativer Analysen in die AL, mit dieser Vorlage nicht erreicht werden, da nur die Tarife, nicht aber die neuen Analysen von den Tarifpartnern festgelegt würden. Das Verfahren zur Aufnahme von Analysen in die AL bliebe unverändert. Die SGAIM und mfe sind der Ansicht, dass die Änderung keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung der aktuellen Lage bringen würde.
Die FMH und FMP sind ebenfalls der Meinung, dass die Vorlage nicht der Absicht der Motionäre entspreche. Ihnen zufolge verlangt die Motion, dass die Tarife von Analysen durch medizinische Labore künftig – analog Tarmed und DRG (Diagnosis Related Group) – durch die Tarifpartner verhandelt werden. Sie führen aus, im Fall von Tarmed und DRG würden die Tarifpartner aushandeln, welche Leistungen mit welcher Tarifstruktur abgegolten werden. Um der ursprünglichen Absicht der Motionäre zu entsprechen, müsste auch die Kompetenz des EDI zum Erlass des Analysekatalogs an die Tarifpartner übertragen werden.
Die FMP ergänzt, mit der momentanen Vorlage könnten veraltete und teurere Analysen nicht durch neuere und effizientere ersetzt werden. Was bleibe, sei das Spannungsfeld zwischen dem Wunsch, Analysen kostengünstiger zu tarifieren, und der Notwendigkeit, die Analysen wirtschaftlich rentabel abzurechnen. Ausserdem handle es sich um eine Scheinübertragung von Kompetenzen, da die Tarife letztlich weiterhin durch das EDI genehmigt werden müssten. PharmaSuisse weist darauf hin, dass bei einer Uneinigkeit unter den Tarifpartnern der Bund oder die Kantone die Tarifierung erlassen müssten.