Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/83: Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG): Nachhaltige Finanzierung der SBB · 18 Seiten

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Mit dem Ziel, ein angemessenes Niveau der Reserven des BIF sicherzustellen, schlägt der Bundesrat vor, das Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG) anzupassen: Es soll explizit in Artikel 19 SVAG festgelegt werden, dass der dem Bund zur Verfügung stehende Anteil von zwei Dritteln des Reinertrages der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe grundsätzlich vollständig in den BIF eingelegt wird. Sofern der BIF jedoch über eine angemessene Reserve (mindestens 300 Mio. Fr.) verfügt, soll der Anteil des Bundes aus der LSVA auch zum Ausgleich der ungedeckten Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet werden.

Die Einlagen in den BIF sind in der Bundesverfassung festgelegt. Es besteht kurzfristig also nur ein geringer Handlungsspielraum bezüglich der Höhe der Einlagen. Dieser wird seit 2020 ausgenützt, indem die vollen zwei Drittel des Reinertrags aus der LSVA (Art. 87a Abs. 2 Bst. a BV) in den Fonds eingelegt werden.

Die Abbildung 2 zur aktuellen langfristigen Finanzplanung des BIF verdeutlicht, dass die Fondsliquidität mit der maximalen LSVA Einlage langfristig gesichert ist und genügend Mittel für den Betrieb und den Substanzerhalt sowie den Ausbau der Bahninfrastruktur zur Verfügung stehen. Die Rückzahlung der BIF-Bevorschussung ist ebenfalls gesichert und wird bis 2031 abgeschlossen sein.

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2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032

Fondsreserven Betrieb und Substanzerhalt Ausbau Mindestreserve (300 Mio.)

Abbildung 2 Entwicklung der Ausgaben für Ausbau, Betrieb und Substanzerhalt sowie der Stand der Fondsre-

serven, 2016-2032 (2016–2021 gemäss Rechnung, 2022ff gemäss Prognose)

3.1.3 Einmaliger Kapitalzuschuss

Die Nettoverschuldung der SBB ist bereits in den Jahren vor der Covid-Krise stetig angestiegen. Aufgrund der Epidemie hat sich dieser Trend zusätzlich verschärft. Während die coronabedingten Ausfälle für den regionalen Personenverkehr, den Schienengüterverkehr und den Infrastrukturbereich durch die öffentliche Hand zu wesentlichen Teilen kompensiert wurden, wurde der Schuldenanstieg der SBB seit Epidemiebeginn insbesondere durch die Verluste im eigenwirtschaftlich betriebenen Fernverkehr getrieben.

Mit dem Ziel, die SBB finanziell nachhaltig zu stärken und die Motion 22.3008 umzusetzen, will der Bundesrat in seiner Funktion als Eigner mit einem Kapitalzuschuss das Eigenkapital der SBB stärken. Die dabei eingesetzten Mittel sollen dazu verwendet werden, die Nettoverschuldung der SBB zu reduzieren. Damit können aus heutiger Sicht die Vorgaben zur maximalen Nettoverschuldung bis 2030 wieder eingehalten und die durch das Parlament beschlossenen Investitionsvorhaben umgesetzt werden.

Es ist geplant, den Kapitalzuschuss direkt in die Reserven der SBB zu leisten. Dazu ist das SBBG anzupassen. Die Höhe des Einschusses bemisst sich nach den epidemiebedingten Verlusten des Fernverkehrs der Jahre 2020–2022, beträgt aber höchstens 1,25 Milliarden Franken. Die definitive Höhe des