Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/83: Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG): Nachhaltige Finanzierung der SBB · 18 Seiten

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heisst Darlehen, die den Vorgaben der Schuldenbremse unterliegen. Ausgehend vom Finanzierungsbedarf der SBB, der sich im Wesentlichen aus der Umsetzung der vom Parlament geforderten Ausbauschritte ergibt, ist davon auszugehen, dass die Ausgaben des Bundes mittelfristig steigen werden. Ändern wird sich dies nur, wenn die SBB ihre künftigen Investitionen aus ihrem Geschäftsertrag decken kann. Weil die Nettoverschuldung der SBB durch den Kapitaleinschuss reduziert werden kann, ergibt sich ein zusätzlicher Spielraum für die Gewährung von Tresoreriedarlehen. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass der Bund – wenn überhaupt - erst gegen Ende der zwanziger Jahre Darlehen über den Haushalt gewähren wird. Es dürfte sich dabei um eher tiefe dreistellige Millionenbeträge handeln.

Der einmalige Kapitalzuschuss in Höhe der Fernverkehrsverluste der Jahre 2020–2022 (höchstens 1,25 Mrd. Fr., der genaue Betrag wird nach der Vernehmlassung bekannt sein) wird nach Inkrafttreten der Anpassungen des SBBG voraussichtlich im Jahr 2024 als ausserordentliche Ausgabe gemäss Bundesverfassung (Art. 126 Abs. 3 und Art. 159 Abs. 3) sowie Art. 15 FHG beantragt. Die Ausgaben stehen in einem engen Zusammenhang mit der Coronakrise; ein Grossteil der Ausgaben zu deren Bewältigung wurde ebenfalls als ausserordentlich gemäss Art. 15 FHG verbucht.

Die Erhöhung der LSVA-Zahlungen auf das gesetzliche Maximum von zwei Dritteln des Reinertrags zugunsten des BIF hat eine zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts von über 200 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Der Voranschlag 2023 mit IAFP 2024–2026 beinhaltet diese Belastung für die Jahre des Finanzplans bereits.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete. Die nachhaltige Finanzierung der SBB ist jedoch eine Voraussetzung für die vom Parlament gewünschte Entwicklung der Bahninfrastruktur auf nationaler Ebene. Ohne nachhaltige Finanzierung müssten die Investitionen in die Ausbauschritte überprüft werden, mit möglichen Auswirkungen auf einzelne Regionen.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die Volkswirtschaft. Eine nachhaltige Finanzierung der SBB ist aber eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Verzögerung beim Angebotsausbau vermieden werden können, die sich negativ auf die Wirtschaft, die Unternehmen und die Arbeitnehmenden auswirken könnten.

5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Gesellschaft.

5.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Vorlage hat keine direkten Auswirkungen auf die Umwelt. Sie kann als Unterstützung der langfristigen Klimastrategie der Schweiz gesehen werden: Die Entwicklung der Bahninfrastruktur und ihr Ausbau sind Teil der Bemühungen der Schweiz, den Treibhausgasausstoss zu reduzieren.

5.6 Andere Auswirkungen

Es sind keine Auswirkungen in anderen Bereichen zu erwarten.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Das SBBG stützt sich auf Artikel 87 der Bundesverfassung, der dem Bund unter anderem die Kompetenz gibt, den Eisenbahnverkehr zu regeln.

Die Artikel, auf die sich das SVAG stützt, entsprechen heute den Artikeln 74, 84, 85 und 196 Ziffer 3 BV. Die Ermächtigung zur Erhebung der leistungs- oder verbrauchsabhängigen Abgabe auf dem Schwerverkehr ist in Artikel 85 BV geregelt.