Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/83: Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG): Nachhaltige Finanzierung der SBB · 18 Seiten

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Einschusses kann erst nach Vorliegen der Jahresergebnisse 2022 festgelegt werden. Die Einlage kann sowohl in bar wie auch durch einen Forderungsverzicht auf Tresoreriedarlehen erfolgen und soll von der Emissionsabgabe oder allfälligen steuerlichen Folgen (keine zu erwarten) befreit werden. Entsprechende Abgaben würden einen höheren Zuschuss bedingen und im Wesentlichen wiederum dem Bund zufliessen. Eine Befreiung führt im Endeffekt somit zu keiner Minder- oder Mehrbelastung des Bundeshaushaltes. Da die SBB AG vollständig im Besitz des Bundes ist und keine anderen Aktionäre durch einen direkten Kapitaleinschuss profitieren, kann auf eine ordentliche Kapitalerhöhung verzichtet werden.

3.1.4 Darstellung der vorgesehenen Massnahmen

Die Abbildung 3 schematisiert die vorgesehenen Massnahmen, die eine nachhaltige Finanzierung der SBB und den Ausbau der Infrastruktur gewährleisten sollen. Der Bund als Eigner wird der SBB einen einmaligen Kapitalzuschuss leisten. Die Reduktion des Trassenpreises zugunsten der SBB zu Lasten des BIF wird durch die vollständige Einlage des Bundesanteils aus der LSVA in den BIF kompensiert. Insgesamt wird die SBB zusätzliche Beiträge von rund 3 Milliarden Franken erhalten. Diese sollten es ihr ermöglichen, die Nettoverschuldung bis ins Jahr 2030 wieder auf die vom Bundesrat vorgegebene Zielgrösse zurückzuführen.

Abbildung 3 Grafische Darstellung der vorgesehenen Massnahmen

3.2 Umsetzungsfragen

Fragen zur Umsetzung stellen sich insbesondere in Hinblick auf die finanztechnische Abwicklung des Kapitaleinschusses (Art. 26b VE-SBBG) und die zukünftige Finanzierung der SBB über den Bundeshaushalt (Anpassung Art. 20 SBBG). Auch wenn Darlehen über den Bundeshaushalt voraussichtlich frühestens 3-5 Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesanpassung, d.h. gegen Ende der zwanziger Jahre, gewährt werden müssen, gilt es zu klären, wie dem jährlich schwankenden Finanzierungsbedarf des Unternehmens im Rahmen der Finanzplanung des Bundes angemessen Rechnung getragen werden kann. Um unerwünschte Verwerfungen im Haushalt zu vermeiden, sollten die entsprechenden Kredite über einen mittelfristigen Zeitraum stabil bleiben.

In einem ersten Schritt soll die SBB gestützt auf Artikel 26b VE-SBBG einen Kapitalzuschuss in Höhe der in den Jahren 2020-2022 erlittenen Verluste im Fernverkehr erhalten. Die SBB verwendet die zugeflossenen Mittel dazu, die Nettoverschuldung zu reduzieren. In erster Linie sollen ausstehende Darlehen der Bundestresorerie zurückgeführt werden. Dank der reduzierten Nettoverschuldung erhält die SBB finanziellen Handlungsspielraum, da sie sich in Verbindung mit dem neuen Art. 20 SBBG in den nächsten Jahren weiterhin über Tresoreriedarlehen finanzieren kann. Eine Finanzierung über den Bundeshaushalt