Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 28 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 22Fedlex · Ergebnisbericht
Der SVV schlägt vor, in Artikel 20 und 31 Absatz 4 UVG zu präzisieren, dass bei Wegfall der Hinterlassenenrente nach AHVG die UVG-Komplementärrente angepasst wird.
4.4 Weitere Anmerkungen
Kantone
FR stellt fest, dass die vorgeschlagenen Anpassungen ohne weiteres von den AHV-
Durchführungsstellen umgesetzt werden können.
Politische Parteien
Nach Ansicht der SP wäre es konsequent, die weiteren Leistungen der AHV zivilstandunabhängig zu berechnen. Sie fordert, dass etwa der Plafonds für Ehepaarrenten im Rahmen der vorliegenden Revision geprüft und entweder deutlich erhöht oder gänzlich abgeschafft wird.
Die GLP erinnert an die Bedeutung der Rahmenbedingungen, welche die Gleichstellung im Alltag begünstigen. Gemäss der GLP sind eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung sowie ein qualitativ hochstehendes und staatlich vergünstigtes Angebot von familienexterner Kinderbetreuung notwendige Bestandteile dieser Politik, die zeitnah umgesetzt werden müssen.
Aus Sicht der EVP muss die Anpassung der Hinterlassenenrente mit der Aufhebung der Plafonierung der Ehepaarrenten gekoppelt werden. Andernfalls werde die Heiratsstrafe bei der AHV insgesamt umso grösser und die Heirat selber noch weniger attraktiv, da die finanziellen Nachteile für verheiratete Paare gegenüber unverheirateten Paaren in der Gesamtabrechnung noch stärker ausfallen. Ansonsten begrüsst die EVP den Vorentwurf grösstenteils, und erachtet die Gleichbehandlung der Geschlechter als zeitgemäss.
Die EDU schlägt vor, die AHV-Renten von unverheirateten Paaren, die eine wirtschaftliche Einheit bilden, zu plafonieren. Aus Sicht der EDU kann die «Heiratsstrafe» für Ehepaare so kostengünstiger korrigiert werden. Diese Massnahme würde vermeiden, dass der Anspruch für AHV-Hinterlassenenrenten eingeschränkt wird, und könnte dank den bestehenden Registern, namentlich dem Einwohnerregister, dem eidgenössischen Gebäudeidentifikator und dem eidgenössischen Wohnungsidentifikator, einfach umgesetzt werden.
Obwohl sie die Vorlage nicht befürworten und eine Angleichung der Witwerrenten an die Witwenrenten in der AHV befürworten, schlagen die Grünen vor, dass die Einsparungen in vollem Umfang zur Finanzierung von Lücken im Rentensystem oder zur Finanzierung der dreizehnten AHV-Rente (via entsprechend erhöhtem Bundesbeitrag) verwendet werden.
Dachverbände der Wirtschaft
Der SGB fordert, dass die Einsparungen aufgrund der Neugestaltung der Hinterlassenenrenten eingesetzt werden für die Verstetigung der Bundesbeiträge zur Kita-Finanzierung. Entsprechend solle die vorliegende Vorlage beim Inkrafttreten um einen Passus ergänzt werden, dass sie nur in Kraft tritt, wenn die Einsparungen in eine Bundesbeteiligung für die Senkung der Kinderbetreuungskosten fliessen.
Weitere Organisationen und andere Vernehmlassungsteilnehmende
Pro Senectute und GT-Retraites vertreten die Meinung, dass die Debatte über die Witwenrente Auswirkungen auf andere Bereiche der Vorsorge hat, die angepasst werden müssen, um eine tatsächliche Gleichbehandlung zu erreichen.
Pro Senectute und UNIGE sind der Ansicht, dass die Rentenplafonierung für Ehepaare bis anhin mit den Privilegien gerechtfertigt wurde, die verheiratete Paare im Vergleich zu unverheirateten Paaren