Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 28 Seiten

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4.2.6 Finanzierung und Kosten

Kantone

GE ist der Ansicht, dass die Vorlage die Finanzen der AHV verbessern wird. AG hebt hervor, dass die vorgeschlagenen Massnahmen auch den Finanzierungsbedarf berücksichtigen und durch eine Reduktion der Ausgaben zu den Sparmassnahmen beitragen.

SO und ZH betonen, dass die Witwen mit der vorgeschlagenen Teilrevision eine wesentliche Anspruchskürzung gegenüber der heutigen Gesetzeslage erfahren, was zu Mehrausgaben bei den Ergänzungsleistungen (EL) und der Sozialhilfe führen wird. Gemäss GE, NE, VD und ZH sei es noch schwierig, die genauen Kosten der Lastenverschiebung auf die Kantone im Bereich der Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe abzuschätzen. GE, NE und VD möchten mehr über die Auswirkungen der Vorlage auf das Sozialhilfesystem erfahren. SH hält mit Blick auf den erläuternden Bericht fest, dass die Reform keinen signifikanten Einfluss auf die kantonalen Ausgaben haben wird. SO und ZH lehnen es ab, dass die Kosten auf die Kantone und Gemeinden abgewälzt werden.

Politische Parteien

Die SVP begrüsst in der aktuellen finanzpolitischen Situation mit einem defizitären Bundeshaushalt und einer 13. AHV-Rente, deren Finanzierung noch offen ist, die durch die vorgeschlagenen Änderungen zu erwartenden Minderausgaben.

Die SP bedauert, dass der erläuternde Bericht zum Vernehmlassungsentwurf die finanziellen Auswirkungen einer Anpassung der Witwer- an die Witwenrenten nicht beschreibt.

Dachverbände der Wirtschaft

Travail.Suisse erachtet es als hoch problematisch, dass die Vorlage mit der Direktive ausgearbeitet wurde, die Leistungen zu reduzieren, um den Bundeshaushalt zu entlasten.

Weitere Organisationen und andere Vernehmlassungsteilnehmende

FER weist auf den Mittelbedarf der AHV und die Notwendigkeit der Sanierung der Bundesfinanzen hin.

Avivo und PFS bedauern, dass der Bundesrat die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den Hinterlassenenrenten «korrigieren» möchte, während er gleichzeitig die Gelegenheit nutzt, den Rentenanspruch in der AHV zu reduzieren. GT-Retraites, #65NoPeanuts !, PFS, LOS und SVF bedauern, dass die Einsparungen in der Vorlage auf Kosten der Frauen gehen. Auch LOS lehnt es ab, dass mit der Vorlage ein finanzielles Abbauprogramm für den Bund zulasten der Frauen gemacht werden soll. Die Vorlage soll überarbeitet werden.

Die SKG ist der Meinung, das Streichen von Renten für bestimmte Kategorien von Witwen werde teilweise Ansprüche auf andere Sozialversicherungen nach sich ziehen, die durch die Kantone und Gemeinden mitzutragen sind; die angestrebten Einsparungen bei den AHV-Ausgaben könnten durch diese neuen Kosten wieder aufgehoben werden. Der SVV ist der Ansicht, dass die finanziellen Auswirkungen zur UV im Vorentwurf präzisiert werden sollten.

Der ASIP fragt sich, ob der Vorentwurf nicht zu einer Verlagerung der Lasten von der ersten Säule auf die berufliche Vorsorge führen wird. Der ASIP ist der Ansicht, dass den Vorsorgeeinrichtungen signifikante Mehrkosten entstehen, weil Überentschädigungskürzungen oftmals nicht mehr möglich sein würden.