Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 28 Seiten
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Dachverbände der Wirtschaft
Für den KFMV gibt es einen klaren Handlungsbedarf bei den Hinterlassenenrenten. Lebenslange Witwenrenten für Witwen mit Kindern (unabhängig vom Alter der Kinder) und für kinderlose Witwen ab 45 Jahren, wie sie jetzt ausbezahlt werden, seien klar nicht mehr zeitgemäss, und auch die Ungleichbehandlung von Mann und Frau im Gesetz sei inakzeptabel. Der KFMV fordert zudem Individualbesteuerung, zahlbare Krippentarife und eine gleichgestellte Elternzeit, um Erwerbsanreize und Rahmenbedingungen für erwerbstätige Eltern zu verstärken.
Gemäss SAV ist die Ausrichtung an die neuen Lebensrealitäten sinnvoll. Er begrüsst die Änderungen und vertritt die Ansicht, dass mit der vorgeschlagenen Lösung die Angleichung der Leistungen an die gesellschaftlichen Entwicklungen erfüllt wird. Der SGV steht hinter der Absicht des Bundesrats, das System der Hinterlassenenrenten in wesentlichen Punkten anzupassen.
Der SGB begrüsst, dass die Diskriminierung beendet wird. Übergangsrente und Härtefallmassnahmen seien im Grundsatz begrüssenswert, ihre konkrete Ausgestaltung sei jedoch ungenügend. Kritisiert wird der Leistungsabbau zugunsten der Bundesfinanzen und die Streichung von laufenden Renten.
Aus Sicht von Travail.Suisse ist es richtig, dass die Geschlechterdiskriminierung aufgehoben wird und Frauen und Männer die selben Ansprüche auf Witwen- respektive Witwerrenten haben. Travail.Suisse ist jedoch gegen den vorgeschlagenen Abbau der Witwenrenten. Travail.Suisse erwartet bei der Gleichstellung der Leistungen, dass die Ansprüche der Witwer an diejenigen der Witwen angepasst werden und keine Nivellierung gegen unten erfolgt.
Weitere Organisationen und andere Vernehmlassungsteilnehmende
KKAK, VVAK und FER befürworten die Vorlage und schliessen sich den Begründungen und Argumenten des erläuternden Berichts an. Pro Senectute ist mit den vorgeschlagenen Revisionspunkten einverstanden, vorbehaltlich einiger Punkte, die im vorliegenden Bericht erörtert werden.
#65NoPeanuts !, Alliance F, FER, SKG, SVP, UNIGE, Aurora, SVAMV und SUVA befürworten den
Willen zur Beseitigung von Diskriminierung und Schaffung von Rechtsgleichheit von Frauen und Männern. EKF, EFS, NGO, SBLV, SVV, LOS, EKFF und SKF begrüssen den Grundsatz, dass Witwen und Witwer gleiche Sozialleistungen erhalten sollen. KKAK, VVAK, FER, SODK und SUVA befürworten die Bereitschaft des Bundesrats, das Sozialrecht anzupassen und dabei den neuen Familienstrukturen und dem gesellschaftlichen Wandel mit aktiver Erwerbsbeteiligung der Frauen Rechnung zu tragen. Die VASOS bewertet die Verbesserungen der Situation von verwitweten Vätern als positiv. Die Ersatzkasse UVG erachtet den Vorentwurf als einfache und pragmatische Lösung und befürwortet die Reform, insbesondere die Regelung in der UV.
Der SVV begrüsst, dass die Vorlage dem Zeitgeist Rechnung trägt, kritisiert aber die vorgesehene Regelung in der Unfallversicherung (UV). GT-Retraites, #65NoPeanuts !, Avivo, PFS, SKG, VASOS,
ASIP, Freikirchen.ch und Aurora lehnen die Vorlage ab. #65NoPeanuts !, GT-Retraites und SKG
sind der Ansicht, der Entwurf verschärfe die Nachteile von Witwen, die in der Regel finanziell schlechter gestellt sind als Witwer, was auf die ungleiche Aufteilung von Haus- und Familienarbeit zurückzuführen ist (überwiegend von Frauen ausgeübte Teilzeitarbeit). GT-Retraites und SVF lehnen eine Verschlechterung der Situation von Witwen unter dem Vorwand des gleichstellungspolitischen Fortschritts ab. Avivo, GT-Retraites und SKG sind der Ansicht, das Urteil des EGMR hätte zu einer Erhöhung der Witwerrenten auf das Niveau der Witwenrenten führen sollen.
Der SVF verlangt anstelle des Gesetzesentwurfs eine echte Besserstellung der Frauen bei den Witwen- und Hinterlassenenrenten. Der SVF verweist auf die detaillierten Stellungnahmen von Aurora und SGB. Aurora und SVAMV sind der Ansicht, der vom EDI vorgeschlagene Gesetzesentwurf verfehle eine sozialverträgliche Lösung. Nach Meinung der VASOS betreibt der Bundesrat mit dieser Vorlage einen weiteren Abbau in der sozialen Absicherung von Menschen, die sich in schwierigen Lebenslagen