Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 28 Seiten
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GL und NW bedauern, dass der Entwurf zu einer Rentenkürzung bei den Witwen führen wird. FR fordert, dass der Tod des Ehepartners nicht zu materieller Not und Sozialhilfebezug führen darf. FR, GE und LU sind der Ansicht, dass die faktische Ungleichheit, die heute zwischen Männern und Frauen besteht (Lohnungleichheit, Teilzeitarbeit, häusliche Aufgaben), besser berücksichtigt werden muss. GL wünscht sich ein stärkeres Engagement des Bundes für eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie sowie die Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse.
Politische Parteien
Die Mitte, GLP, SVP und FDP befürworten die vorgeschlagenen Änderungen als Ganzes. Die Mitte begrüsst, dass die vorgesehenen Massnahmen den heutigen gesellschaftlichen Realitäten und Familienmodellen Rechnung tragen. Weiter erachtet es Die Mitte als sinnvoll, dass sich die Anspruchsberechtigung gezielter auf intensive Phasen wie die Erziehungszeit sowie die Zeit nach dem Versterben der Partnerin oder des Partners beziehen soll. Die SVP hält die lebenslange Unterhaltszahlung für Witwen für nicht mehr zeitgemäss und begrüsst die vorgeschlagene Änderung, wonach Witwer und Witwen nur noch bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes Anspruch auf eine Witwerrente haben.
EDU und SP sind der Meinung, die Diskriminierung von Männern sei zu beseitigen, jedoch nicht zwingend durch Reduktion der Witwenrenten. Die EDU ist der Ansicht, dass die Revision des AHVG zurückgenommen und überarbeitet werden muss, und dass gleichzeitig weitere notwendige Anpassungen und Korrekturen im AHVG vorgenommen werden können. Die SP fordert, die Revisionsvorlage zu überarbeiten, um Rechtsgleichheit zwischen Witwen und Witwern zu erreichen, zivilstandunabhängige und geschlechterunabhängige Hinterlassenenleistungen zu erreichen und den gewandelten Realitäten Rechnung zu tragen, ohne daraus ein finanzielles Abbauprogramm für den Bund und die AHV zu machen. Für SP60+ ist der Vorentwurf eine Sparvorlage und sollte nicht weiterverfolgt werden. Die Grünen sind der Ansicht, der Vorentwurf verschlechtere die Altersrespektive Hinterlassenenleistungen bestimmter Kategorien von Frauen. Sie bieten deshalb keine Hand, solange die gesellschaftliche und wirtschaftliche Gleichstellung von Frauen nicht erreicht ist. Sie befürworten eine Angleichung der Witwerrenten an die Witwenrenten in der AHV und fordern den Bundesrat dazu auf, die Vorlage entsprechend anzupassen.
Aus Sicht der EVP führt die Vorlage dazu, dass der Heiratsbonus bei der Hinterlassenenrente wegfällt, wobei gleichzeitig die Heiratsstrafe bei den AHV-Renten nicht beseitigt wird. Sie stellt fest, dass Frauen bestraft werden, weil verwitwete Frauen keine lebenslange Rente mehr beziehen können, und gleichzeitig zivilstandsunabhängige Leistungen eingeführt werden sollen.
Die SP ist der Ansicht, der Vorentwurf gehe auf Kosten der Frauen und trage den heutigen Lebensrealitäten keine Rechnung (unbezahlte Care-Arbeit und Teilzeitarbeit).
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der SSV begrüsst im Grundsatz die angestrebte Neuausrichtung, die anstelle des lebenslangen Rentenanspruchs die Leistungen an den Umständen nach einem Todesfall bemisst. Es sei folgerichtig, dass nicht mehr der Zivilstand, sondern die Verbindung zum Kind im Zentrum stehe. Auch die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Berücksichtigung von neuen Familienformen und geändertem Erwerbsverhalten wird begrüsst. Für die Städte ist aber auch zentral, dass mit der Vorlage keine neuen Ungleichbehandlungen entstehen und der Lebensrealität von Frauen Rechnung getragen wird.