Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 28 Seiten

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befinden. Laut PFS unterstützt die Revisionsvorlage Hinterbliebene nur in der Übergangsphase nach einem Todesfall, vorübergehend solange sie unterhaltsberechtigte Kinder haben sowie wenn sie armutsgefährdet sind. Ausserhalb dieser Lebensphasen würden keine Renten ausgezahlt, was zu neuen Armutssituationen führen könnte, deren Hauptopfer Frauen wären, die ihre Erwerbstätigkeit reduziert haben, um sich um ihre Familie zu kümmern, wie die Statistiken des BFS belegen.

Aurora, SVAMV, EKFF, EKF, EFS, LOS, SBLV und SKF fordern die Schaffung von Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich ermöglichen.

H.S begrüsst die Reform und fordert, dass keine Privilegien für die Mitglieder des Bundesrats eingeführt werden.

4.2 Ergebnisse im Einzelnen

4.2.1 Hinterlassenenrente

Kantone

AG, LU und NE sind damit einverstanden, dass nach einer Verwitwung keine lebenslangen Renten mehr gewährt werden. BE, BS und LU begrüssen die angestrebte Neuausrichtung, bei der die Hinterlassenenleistungen an den Umständen nach dem Todesfall bemessen werden. Aus Sicht von SH ist eine lebenslange Rentenausrichtung ohne Berücksichtigung der jeweiligen finanziellen Situation von Versicherten nicht gerechtfertigt. SO und TG begrüssen die Tatsache, dass die Anspruchsvoraussetzungen sowie die Unterstützungsdauer im Vorentwurf klar aufgeführt werden. FR fordert eine Abschwächung der allfälligen Schwelleneffekte, die aufgrund der Altersgrenze von 25 Jahren für das jüngste Kind entstehen könnten.

AI, BS, GR, LU, OW, SO und TG befürworten, dass die Anspruchsvoraussetzungen mit der Verknüpfung an das Kindsverhältnis hergestellt werden, nicht an den Zivilstand.

NE, OW und SO begrüssen, dass der Rentenanspruch für hinterbliebene Eltern nicht an die Ausbildung des Kindes geknüpft ist. TG schlägt vor, zu prüfen, ob nicht der Ausbildungsstand als Kriterium für den Rentenanspruch sachdienlicher wäre.

LU, OW, SG und VD begrüssen die Verlängerung des Rentenanspruchs für den hinterlassenen Elternteil, wenn die hinterbliebene Person für ein erwachsenes Kind mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sorgt und dafür Betreuungsgutschriften erhält. VD schlägt die Einführung einer weiteren Ausnahme vor, nämlich einer Verlängerung des Rentenanspruchs, wenn der hinterlassene Elternteil betreuender Angehöriger einer erwachsenen Person ist und dafür Betreuungsgutschriften erhält.

Politische Parteien

Die Mitte und SP befürworten, dass Hinterlassenenleistungen zivilstandunabhängig ausbezahlt werden. Für die SP gewährleistet diese Massnahme die bessere Absicherung unverheirateter Paare mit Kindern. Die EVP versteht den Nutzen einer zivilstandsunabhängigen Rente, ist aber der Meinung, zuerst müsse die unfaire Behandlung der verheirateten Paare bei der Altersrente behoben werden. Die FDP hingegen ist der Ansicht, unverheirateten Personen solle keine Witwen- oder Witwerrente ausgestellt werden. Sie vertritt die Auffassung, es sei ein bewusster Entscheid, auf den speziellen Schutz einer Ehe zu verzichten, wenn man nicht heiratet, mit anderen, z. B. steuerlichen, Vorteilen. Es sei zumutbar, dass ein Teil der zusätzlichen finanziellen Mittel, die sich für Unverheiratete aus den steuerlichen Vorteilen ergeben, für die Absicherung eines Todesfalls verwendet wird, sofern diese Absicherung gewünscht wird.