Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 28 Seiten
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3 Übersicht über die Vernehmlassung
Die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie die Dachverbände der Wirtschaft und die weiteren betroffenen Kreise wurden eingeladen, sich zum Gesetzesentwurf sowie zum erläuternden Bericht zu äussern. Insgesamt wurden 56 Adressaten angeschrieben. Beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) gingen zu den Bestimmungen der Revisionsvorlage 78 Rückmeldungen von eingeladenen und spontanen Vernehmlassungsteilnehmenden ein.
Adressaten Anzahl eingeladene Anzahl Teilnehmende Stellungnahmen und Rückmeldungen
(inkl. ausdrücklicher Verzicht auf eine Stellungnahme)
Kantone und Konferenz der 2726
Kantonsregierungen Politische Parteien und Gruppierungen 109
Gesamtschweizerische Dachverbände der 31
Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände 87
der Wirtschaft Weitere interessierte Organisationen, 84
Durchführungsstellen und Kreise Andere Vernehmlassungsteilnehmende –34
Total 5681
Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zusammen. Die eingegangenen Stellungnahmen sind auf den folgenden Internetseiten öffentlich zugänglich: www.bsv.admin.ch > Publikationen & Service > Gesetzgebung > Vernehmlassungsverfahren > Abgeschlossene Verfahren oder www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen.
4 Ergebnisse der Vernehmlassung
4.1 Stellungnahme zur Revision als Ganzes
Kantone
BS, FR, GE, GL, GR, JU, NW, OW, SG, SZ, TG, TI, SO und UR sehen den Handlungsbedarf und die Notwendigkeit, die Hinterlassenenrenten der AHV anzupassen.
Grundsätzlich begrüssen BE, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SG, SO, SZ, TG, TI, VD und VS den Willen, neue Familienstrukturen zu berücksichtigen. AG, AI, AR, BE, GE, LU, NE, NW, SG, SO, TI, ZG und ZH befürworten die Tatsache, dass mit der Vorlage eine Gleichbehandlung der Geschlechter erreicht werden soll. AG, AI, BE, GL, GR, LU, NW, VS, SG, SO, SZ, TG, ZG und ZH begrüssen die Anpassung der Leistungen für Hinterbliebene an den gesellschaftlichen Wandel, der eine aktive Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben beinhaltet.
AG, AI, AR, BL, FR, GE, GL, JU, LU, OW, SH, SO, SZ, TI, UR und ZG befürworten die vorgeschlagenen Änderungen als Ganzes. VD unterstützt die Vorlage nicht und stellt ihre soziale Akzeptanz in Frage, insbesondere im Zusammenhang mit der Einschränkung der Anspruchsvoraussetzungen, der Auszahlungsdauer der neuen Renten sowie der Streichung von Renten für bestimmte Personen unter 55 Jahren.