Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/14: Bundesgesetz über die Besteuerung des mobilen Arbeitens im internationalen Verhältnis · 22 Seiten

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Besteuerung des mobilen Arbeitens im internationalen Verhältnis

Arbeitsortstaat Wohnsitzstaat Besonderheiten Schweiz (Nachbarland)

Frankreich Keine Besteuerung Besteuerung Betroffene Kantone ge-

für die Kantone BE, SO, mäss erster Spalte

BS, BL, VD, VS, NE und Die Vereinbarung ist in-JU Die Kantone erhalten von tegrierender Bestandteil

Frankreich einen Aus- des DBA.

Vereinbarung vom

gleich in der Höhe von

11.4.198313, abgeschlos-

4,5% der Bruttolöhne der

sen durch den Bundesrat14

Grenzgänger.

im Namen der vorher ge-

nannten Kantone

Frankreich Quellenbesteuerung durch Frankreich eliminiert die Die Vereinbarung gilt nur

GE Doppelbesteuerung mittels für die Grenzgänger aus für GE

Anrechnungsmethode. den in der vorherigen

Vereinbarung vom Spalte genannten Departe-

Die Departemente Ain und

29.1.197315, abgeschlos- mente.

Haute-Savoie erhalten

sen durch den Bundesrat vom Kanton Genf eine

im Namen des betroffenen Ausgleichszahlung in der

Kantons Höhe von 3,5% der Brut-

tolöhne der Grenzgän-

ger.16

Italien Quellenbesteuerung Keine Besteuerung Die Kantone GR, TI, VS

(betrifft GR, TI und VS) erheben die Steuer und Bilaterale Vereinbarung Die in der Grenzzone gele-

entrichten die Ausgleichsvom 3.10.197417 über die genen italienischen Ge-

zahlung.

meinden erhalten eine

Besteuerung der Grenz-

Ausgleichszahlung in der Die Vereinbarung ist ingänger und den finanziel-

len Ausgleich zugunsten Höhe von 40% (TI 38,8%) tegrierender Bestandteil

des Bruttoertrags der des DBA.

der italienischen Grenzge-

durch die Grenzgänger be-

meinden

zahlten Steuern, die von

der Grenzgängervereinba-

rung CH-IT erfasst sind.

Bilaterales Abkommen Quellenbesteuerung (be- Besteuerung unter Anrech-Der Grenzgänger muss

vom 23.12.202018 über trifft GR, TI und VS) auf nung der Schweizer Quel- grundsätzlich jeden Abend

die Besteuerung von 80% begrenzt) lensteuer. an seinen Wohnsitz in Ita-

Grenzgängern (noch nicht lien zurückkehren. Insge-

in Kraft) samt sind 45 Übernachtun-

gen pro Jahr ausserhalb

des Wohnsitzstaats zuläs-

sig.

13 SR 0.672.934.91

14 2022 belief sich der von Frankreich an die acht Kantone gezahlte Betrag auf rund CHF 350 Mio.

15 https://silgeneve.ch/legis/program/books/zacc/doc/3009.pdf

16 2022 bezahlte der Kanton Genf CHF 326 Mio.

17 SR 0.642.045.43

18 www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id- 81813.html#:~:text=Bern%2C%2023.12.2020%20%2D%20Die,Abkommen%20aus%20dem%20Jahr%201974..