Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/14: Bundesgesetz über die Besteuerung des mobilen Arbeitens im internationalen Verhältnis · 22 Seiten

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Besteuerung des mobilen Arbeitens im internationalen Verhältnis

2 Entwicklungen auf Stufe staatsvertraglicher Regelungen

2.1 Doppelbesteuerungs- und Grenzgängerabkommen

Artikel 15 Absatz 1 OECD-MA, dessen Wortlaut in der Regel in die von der Schweiz abgeschlossenen DBA übernommen wird, hält fest, dass Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbstständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat (Ansässigkeitsstaat) besteuert werden können, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat (Arbeitsortstaat) ausgeübt.

Im Verhältnis zu Nicht-DBA-Staaten besteht hingegen bei physischer Anwesenheit in der Schweiz ein unabhängiges und uneingeschränktes schweizerisches Besteuerungsrecht. Die Besteuerung erfolgt in solchen Fällen direkt gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a DBG respektive Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a StHG.

Neben der erwähnten DBA-Regelung hat die Schweiz mit ihren fünf Nachbarstaaten spezifische Regelungen vereinbart, welche die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern festlegen. Der nachfolgende Überblick zeigt die Zuteilung des Besteuerungsrechts für Einkommen aus unselbstständiger Erwerbtätigkeit:

Arbeitsortstaat Wohnsitzstaat Besonderheiten Schweiz (Nachbarland)

Deutschland Quellenbesteuerung von Besteuerung mit Anrech- Alle Kantone sind betrof-

maximal 4,5% der Brutto- nung der Schweizer Quel- fen.

Bilaterales Abkommen löhne lensteuer

vom 11.8.197111 zur Ver-

meidung der Doppelbe-

steuerung / Artikel 15a be-

treffend Grenzgänger, in

Kraft seit dem 29.12.1993

Österreich Quellenbesteuerung Besteuerung mit Anrech- Alle Kantone sind betrof-

nung der Schweizer Quel-

Bilaterales Abkommen fen

lensteuer

vom 30.1.197412 zur Ver-

meidung der Doppelbe- Österreich erhält eine Aus-

steuerung / neue Regel für gleichszahlung in der

Höhe von 12,5 % der

Grenzgänger in Kraft seit

Steuereinnahmen aus der

dem 2.2.2007

unselbstständigen Er-

werbstätigkeit der in Ös-

terreich ansässigen und in

der Schweiz arbeitenden

Personen.

11 SR 0.672.913.62

12 SR 0.672,916.31