Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/14: Bundesgesetz über die Besteuerung des mobilen Arbeitens im internationalen Verhältnis · 22 Seiten
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Besteuerung des mobilen Arbeitens im internationalen Verhältnis
Übersicht
Ende 2022 haben sich die zuständigen schweizerischen und französischen Behör-
den auf eine Lösung zur Besteuerung des Erwerbseinkommens bei Homeoffice im
jeweiligen Wohnsitzstaat einigen können. Damit kann die heute geltende pragma-
tische Praxis, die auch während der COVID-19-Pandemie Anwendung gefunden
hat, weitergeführt werden. Im ausländischen Homeoffice erwirtschaftete Erwerbs-
einkünfte können hierzulande besteuert werden, wenn das Besteuerungsrecht
staatsvertraglich der Schweiz zufällt und binnenrechtlich eine explizite Besteuerungsnorm vorliegt. Die vorliegende Gesetzesrevision stellt im nationalen Steuer-
recht die notwendigen Grundlagen sicher.
Ausgangslage
In den letzten Jahren hat sich auf dem Arbeitsmarkt unter dem Einfluss der Digitalisierung und der neuen Kommunikationstechnologien ein Trend hin zu vermehrtem Homeoffice entwickelt. Die COVID-19-Pandemie hat vorab im Tertiärsektor dafür gesorgt, dass sich die Tendenz, von zu Hause aus zu arbeiten, verstärkt hat.
Unmittelbarer Auslöser für dieses Rechtsetzungsvorhaben sind zwischenstaatliche Entwicklungen. Traditionell basieren die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Grundsatz, dass Arbeitseinkommen dort zu versteuern ist, wo die Arbeit ausgeübt wird. Am 22. Dezember 2022 haben sich die Schweiz und Frankreich auf eine Lösung für die Besteuerung des Einkommens im ausländischen Homeoffice geeinigt. So können seit dem 1. Januar 2023 jährlich bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit im Homeoffice geleistet werden, ohne dass dies Auswirkungen auf das Besteuerungsrecht des Arbeitsortstaats hat. Ein Zusatzabkommen zum DBA mit Frankreich soll die getroffene Regelung sichern.
Inhalt der Vorlage
Im Zuge der mit Frankreich getroffenen Lösung bei der Zuteilung des Besteuerungsrechts im ausländischen Homeoffice geht es im Wesentlichen darum, dies auch auf nationaler Ebene sicherzustellen. Der Vorentwurf führt im Bereich der Quellenbesteuerung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz eine nationale Besteuerungsgrundlage für Tätigkeiten ohne zwingende physische Präsenz in den Räumlichkeiten des Schweizer Arbeitgebers ein.
Finanzielle Auswirkungen
Die Vorlage hat in erster Linie Auswirkungen auf das Steueraufkommen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern aus Frankreich. Nach den normalen Regeln des DBA mit Frankreich, die ohne die im Zusatzabkommen ausgehandelte Lösung anwendbar wären und das Besteuerungsrecht für Löhne dem Staat zuweisen, in dem das Homeoffice physisch ausgeübt wird, wird der Rückgang der Schweizer Steuereinnahmen auf einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr geschätzt. Die Schätzungen der finanziellen Auswirkungen werden im Hinblick auf die Botschaft des Bundesrates zum Zusatzabkommen (4. Quartal 2023) überprüft und, wenn möglich, präzisiert.