Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/14: Bundesgesetz über die Besteuerung des mobilen Arbeitens im internationalen Verhältnis · 22 Seiten

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Besteuerung des mobilen Arbeitens im internationalen Verhältnis

Verhältnis zu Nicht-DBA-Staaten

Geltendes Recht Steuerliche Konse- Folgen für Ausquenzen bei explizitergleichszahlungen Besteuerungsnorm

Alle Kantone Bund/Kantone: Bund/Kantone: Bund/Kantone:

Unilateral, uneingeschränk- Dank der neuen Norm kön- Keine Ausgleichszahlungen tes schweizerisches Besteu- nen sämtliche Arbeitstage vorhanden erungsrecht, sofern der im (unbesehen der Anzahl Ausland wohnhafte Arbeit- Homeoffice-Tage) von der nehmer für die Ausübung Schweiz besteuert werden. seiner Erwerbstätigkeit sich

physisch beim Arbeitgeber

in der Schweiz aufhält.

Ausscheidungspraxis von Keine Relevanz mehr

im Ausland geleisteten Ar-

beitstagen

Steuerpflichtige Person mit Steuerpflichtige Person mit Wohnsitz im Ausland: Wohnsitz im Ausland:

Ohne DBA ist die Anrech- Kein Unterschied zum geltennung der schweizerischen den Recht.

Steuer im Ansässigkeits-

staat nur möglich, wenn das

Steuerrecht des Ansässig-

keitsstaates dies einseitig in

seinem innerstaatlichen

Recht vorsieht. Selbst wenn

eine Steueranrechnung uni-

lateral vom Ansässigkeits-

staat in seinem innerstaatli-

chen Recht zugesichert

wird, ist es nicht garantiert,

dass die Steueranrechnung

den Teil abdeckt, der sich

auf in diesem Ansässig-

keitsstaat gearbeitete Tage

bezieht. Eine Doppelbesteu-

erung ist nicht ausgeschlos-

sen.

Wird für ausländisches Homeoffice eine explizite Besteuerungsgrundlage im nationalen Recht geschaffen, so kommt der Bescheinigung der geleisteten Homeoffice-Tage grosse Bedeutung zu. Dabei erscheint es naheliegend, dass die für jede Steuerperiode einzureichende Bescheinigung zuhanden der Veranlagungsbehörden auf der Basis der im DBG und im StHG verankerten Meldepflicht Dritter erfolgt.

3.2 Umsetzungsfragen

Die Grundnorm (Art. 5 Abs. 1 Bst. abis DBG / Art. 4 Bst. abis StHG) selbst erfordert keine Ausführungsbestimmungen. Die mit ausländischem Homeoffice verbundenen Bescheinigungspflichten erfordern im Vollzug weitere Konkretisierungen.