Vorlage
Vernehmlassung 2023/28: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Umsetzung im Anwaltsgesetz. Delegation der Zuständigkeit zugunsten des Bundesrates für völkerrechtliche Verträge im Bereich des Medizinalberufegesetzes, des Gesundheitsberufegesetzes, des Psychologieberufegesetzes und des Anwaltsgesetzes · 17 Seiten
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ARTIKEL 2.9
Sprachkenntnisse
Die zuständigen Behörden können verlangen, dass Fachpersonen die für die Ausübung des betreffenden Berufs erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen. Hat der reglementierte Beruf Auswirkungen auf die Patientensicherheit, können die Sprachkenntnisse überprüft werden. Sprachtests müssen im Hinblick auf die ausgeübte Tätigkeit verhältnismässig sein.
ARTIKEL 2.10
Beschwerde
Jede Partei ergreift Massnahmen, um Fachpersonen das Recht einzuräumen, Beschwerde zu erheben gegen:
(a) den Entscheid einer zuständigen Behörde, einer Fachperson den Zugang zum reglementierten Beruf und dessen Ausübung zu verwehren; und
(b) das Versäumnis einer zuständigen Behörde, über den Zugang einer Fachperson zum reglementierten Beruf und dessen Ausübung zu entscheiden.
ARTIKEL 2.11
Gebühren
Die von den zuständigen Behörden im Rahmen dieses Abkommens erhobenen Gebühren sind:
(a) angemessen und verhältnismässig angesichts der Kosten für den Antrag der Fachperson;
(b) transparent, auch im Hinblick auf die Gebührenstrukturen, und werden vorab veröffentlicht; und
(c) elektronisch zahlbar.
ARTIKEL 2.12
Branchenspezifische Vereinbarungen
1. Um die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu vereinfachen, können das Vereinigte Königreich und die Schweiz für bestimmte Berufe Vereinbarungen treffen, die detaillierter sind als die Bestimmungen dieses Abkommens. Solche Vereinbarungen können in der Form eines Anhangs zu diesem Abkommen oder einer separaten