Vorlage
Vernehmlassung 2023/28: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Umsetzung im Anwaltsgesetz. Delegation der Zuständigkeit zugunsten des Bundesrates für völkerrechtliche Verträge im Bereich des Medizinalberufegesetzes, des Gesundheitsberufegesetzes, des Psychologieberufegesetzes und des Anwaltsgesetzes · 17 Seiten
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(g) «Aufnahmestaat» ist das Gebiet der Partei, in dem eine Fachperson
Zugang zu einem reglementierten Beruf erhalten und diesen ausüben möchte;
(h) «Massnahme» ist eine Massnahme einer Partei, ob in Form eines
Gesetzes, einer Verordnung oder Regel, eines Verfahrens oder Entscheids, einer Verwaltungshandlung, Voraussetzung, Praxis oder in anderer Form, einschliesslich Massnahmen zur Vermeidung – im Rahmen des Möglichen – von Unterlassungen einer Partei;
(i) «Massnahmen einer Partei» sind Massnahmen, die ergriffen oder
aufrechterhalten werden von:
(i) zentralen, regionalen oder lokalen Regierungen oder Behörden; und
(ii) nichtstaatlichen Stellen in Ausübung der Vollmachten, die von zentralen, regionalen oder lokalen Regierungen oder Behörden an sie delegiert wurden;
(j) «Beruf» bezeichnet eine Tätigkeit, ein Gewerbe oder ein Teilbereich
respektive eine Spezialisierung innerhalb eines Berufs;
(k) «Fachperson» ist eine natürliche Person, die ihre Berufsqualifikationen
auf dem Gebiet einer Partei erworben hat und auf dem Gebiet der anderen Partei Zugang zu einem reglementierten Beruf erhalten und diesen ausüben möchte;
(l) «Berufstätigkeit» ist eine Tätigkeit, die Teil eines reglementierten Berufs
ist;
(m) «Berufserfahrung» ist die rechtmässige, effektive Ausübung des
jeweiligen Berufs;
(n) «Berufsqualifikationen» bezeichnet die Qualifikationen, die durch
Ausbildungsabschlüsse oder Berufserfahrung nachgewiesen werden;
(o) «reglementierter Beruf» ist ein Beruf, dessen Ausübung – einschliesslich
der Verwendung eines Titels oder einer Bezeichnung – aufgrund gesetzlicher oder reglementarischer Massnahmen einer Partei spezifische Berufsqualifikationen voraussetzt; und
(p) «zuständige Behörde» ist eine Behörde oder Stelle, die für die
Anerkennung von Qualifikationen und die Genehmigung der Ausübung eines reglementierten Berufs in einer Rechtsordnung zuständig ist.
ARTIKEL 2.2