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Vernehmlassung 2023/28: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Umsetzung im Anwaltsgesetz. Delegation der Zuständigkeit zugunsten des Bundesrates für völkerrechtliche Verträge im Bereich des Medizinalberufegesetzes, des Gesundheitsberufegesetzes, des Psychologieberufegesetzes und des Anwaltsgesetzes · 17 Seiten

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(g) «Aufnahmestaat» ist das Gebiet der Partei, in dem eine Fachperson

Zugang zu einem reglementierten Beruf erhalten und diesen ausüben möchte;

(h) «Massnahme» ist eine Massnahme einer Partei, ob in Form eines

Gesetzes, einer Verordnung oder Regel, eines Verfahrens oder Entscheids, einer Verwaltungshandlung, Voraussetzung, Praxis oder in anderer Form, einschliesslich Massnahmen zur Vermeidung – im Rahmen des Möglichen – von Unterlassungen einer Partei;

(i) «Massnahmen einer Partei» sind Massnahmen, die ergriffen oder

aufrechterhalten werden von:

(i) zentralen, regionalen oder lokalen Regierungen oder Behörden; und

(ii) nichtstaatlichen Stellen in Ausübung der Vollmachten, die von zentralen, regionalen oder lokalen Regierungen oder Behörden an sie delegiert wurden;

(j) «Beruf» bezeichnet eine Tätigkeit, ein Gewerbe oder ein Teilbereich

respektive eine Spezialisierung innerhalb eines Berufs;

(k) «Fachperson» ist eine natürliche Person, die ihre Berufsqualifikationen

auf dem Gebiet einer Partei erworben hat und auf dem Gebiet der anderen Partei Zugang zu einem reglementierten Beruf erhalten und diesen ausüben möchte;

(l) «Berufstätigkeit» ist eine Tätigkeit, die Teil eines reglementierten Berufs

ist;

(m) «Berufserfahrung» ist die rechtmässige, effektive Ausübung des

jeweiligen Berufs;

(n) «Berufsqualifikationen» bezeichnet die Qualifikationen, die durch

Ausbildungsabschlüsse oder Berufserfahrung nachgewiesen werden;

(o) «reglementierter Beruf» ist ein Beruf, dessen Ausübung – einschliesslich

der Verwendung eines Titels oder einer Bezeichnung – aufgrund gesetzlicher oder reglementarischer Massnahmen einer Partei spezifische Berufsqualifikationen voraussetzt; und

(p) «zuständige Behörde» ist eine Behörde oder Stelle, die für die

Anerkennung von Qualifikationen und die Genehmigung der Ausübung eines reglementierten Berufs in einer Rechtsordnung zuständig ist.

ARTIKEL 2.2

Anwendungsbereich