Vorlage

Vernehmlassung 2023/28: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Umsetzung im Anwaltsgesetz. Delegation der Zuständigkeit zugunsten des Bundesrates für völkerrechtliche Verträge im Bereich des Medizinalberufegesetzes, des Gesundheitsberufegesetzes, des Psychologieberufegesetzes und des Anwaltsgesetzes · 17 Seiten

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(b) der reglementierte Beruf im Aufnahmestaat eine oder mehrere berufliche Tätigkeiten umfasst, deren Inhalte sich wesentlich von denjenigen unterscheiden, die von den Berufsqualifikationen der Fachperson abgedeckt sind.

2. Die zuständige Behörde kann zwischen einem Anpassungslehrgang und einer Eignungsprüfung wählen.

3. Soweit möglich und auf Ersuchen der Fachperson legen die zuständigen Behörden schriftlich die Gründe dar, weshalb sie von der Fachperson Ausgleichsmassnahmen verlangen.

4. Wenn eine zuständige Behörde von einer Fachperson eine Eignungsprüfung verlangt, gewährleistet jede Partei, dass diese zuständige Behörde Eignungsprüfungen gegebenenfalls mit der gebotenen Häufigkeit und mindestens einmal jährlich ansetzt.

ARTIKEL 2.6

Weitere Voraussetzungen

Eine zuständige Behörde kann die Anerkennung von Berufsqualifikationen für denselben Beruf verweigern, wenn der Zugang zu einem reglementierten Beruf und dessen Ausübung durch eine natürliche Person, die ihre Berufsqualifikationen im Aufnahmestaat erworben hat, weitere Voraussetzungen als den Besitz spezifischer Berufsqualifikationen umfasst und die Fachperson diese Voraussetzungen nicht erfüllt.

ARTIKEL 2.7

Antragsverfahren

1. Die zuständige Behörde

(a) bestätigt den Eingang des Antrags der Fachperson innert eines Monats nach Eingang und teilt der Fachperson mit, ob Unterlagen fehlen;

(b) gewährt der Fachperson eine angemessene Frist zur Erfüllung der Vorschriften und Abläufe für das Antragsverfahren;

(c) bearbeitet den Antrag der Fachperson zeitnah; und

(d) trifft spätestens vier Monate nach dem Datum der Einreichung des vollständigen Antrags einen Entscheid.

2. Die zuständige Behörde kann die Fachperson auffordern, Nachweise für die Berufsqualifikationen vorzulegen. Es dürfen nur die Nachweise verlangt werden, die erforderlich sind, um zu beweisen, dass die Fachperson über vergleichbare Berufsqualifikationen verfügt.

3. Sofern der Zugang zu einem reglementierten Beruf und dessen Ausübung durch eine natürliche Person, die ihre Berufsqualifikationen im Aufnahmestaat erworben hat,