Vorlage

Vernehmlassung 2023/28: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Umsetzung im Anwaltsgesetz. Delegation der Zuständigkeit zugunsten des Bundesrates für völkerrechtliche Verträge im Bereich des Medizinalberufegesetzes, des Gesundheitsberufegesetzes, des Psychologieberufegesetzes und des Anwaltsgesetzes · 17 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

PRÄAMBEL

Das Vereinigte Königreich von Grossbritannien und Nordirland (das «Vereinigte Königreich») und die Schweizerische Eidgenossenschaft (die «Schweiz»), gemeinsam als «die Parteien» oder einzeln als «die Partei» bezeichnet,

in Erwägung der Verpflichtung in Artikel 16 des am 14. Dezember 2020 in London abgeschlossenen befristeten Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Mobilität von Dienstleistungserbringern, die Gespräche der Arbeitsgruppe über die Anerkennung von Berufsqualifikationen fortzuführen, um ein umfassendes Abkommen oder eine umfassende Vereinbarung zwischen den Parteien über die Anerkennung von Berufsqualifikationen auszuhandeln;

in Anerkennung der Bedeutung der Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen den Parteien zum Zwecke der effektiven Ausübung eines reglementierten Berufs im jeweiligen Hoheitsgebiet;

in Erwägung ihrer zukunftsgerichteten Partnerschaft und ihrer Absicht, die bilaterale Zusammenarbeit zu vertiefen, die wirtschaftlichen Chancen zu stärken und den Zugang zu Dienstleistungen durch eine Erleichterung der Anerkennung von Berufsqualifikationen zu erweitern;

in Anbetracht des hohen Masses an Vertrauen und der bestehenden Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden beider Parteien in Bezug auf die Reglementierung bestimmter juristischer Berufe; und

in Bekräftigung der uneingeschränkten Gültigkeit der im Rahmen früherer Absprachen getroffenen Vereinbarungen über die Anerkennung der Berufsqualifikationen von Personen,

haben beschlossen, zur Erreichung dieser Ziele folgendes Abkommen («dieses Abkommen») abzuschliessen:

KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

ARTIKEL 1.1

Räumlicher Geltungsbereich

Dieses Abkommen gilt für das Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs einerseits und für das Hoheitsgebiet der Schweiz andererseits.

ARTIKEL 1.2

Verhältnis zu anderen internationalen Übereinkommen

1. Die Parteien bekräftigen ihre Rechte und Pflichten aus dem Übereinkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation und dem Allgemeinen