Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/33: 19.433 n Pa. Iv. RK-NR. StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen · 24 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: StGB-Tatbest‰nde mit Stalking erg‰nzen
Stalkinghandlungen kˆnnten auch via gemeinsame Kinder, Familienmitglieder, Freundinnen und Freunde oder Personen aus dem Arbeitskontext ausgef¸hrt werden. Die Kontaktaufnahme ¸ber Dritte kˆnne nur schwer unter die vorgeschlagene Formulierung subsumiert werden, was f¸r die Erweiterung der Tathandlung,88 die Erg‰nzung ´direkt oder via Drittpersonenª oder alternativ eine pr‰zisere Auflistung der Handlungen89 spreche. Es sei relevant, die Rolle von Drittpersonen zu erkennen, ¸ber die mˆglicherweise Stalkinghandlungen ausgef¸hrt w¸rden. Das Verhalten sei als Stalking in mittelbarer T‰terschaft anzuerkennen.90
4 Teilnehmende weisen auf mˆgliche Abgrenzungsprobleme zu anderen Tatbest‰nden hin.91 Unklar sei die Abgrenzung der Tatbestandsvariante ´bedrohenª gegen¸ber der Drohung (Art. 180 StGB).92 Gem‰ss SKG kˆnnte die Formulierung beharrliches Bedrohen zur ‹berlegung f¸hren, dass ein schwereres Verhalten erforderlich ist als in Artikel 180 StGB, die Strafdrohung sei aber identisch. Unklar sei zudem die Abgrenzung gegen¸ber der Nˆtigung (Art. 181 StGB).93 Gem‰ss BL ist fraglich, ob eine beharrliche sexuelle Bel‰stigung unter Artikel 198 StGB oder 181b VE-StGB falle.
4 Teilnehmende ‰ussern sich zur franzˆsischen bzw. italienischen Formulierung. Die Verwendung des Verbs ´harcelerª sowohl im Randtitel als auch im Tatbestand sei ¸berfl¸ssig.94 Der deutsche Begriff ´bel‰stigenª sei weiter und kˆnne sich auf weniger gravierende Verhaltensweisen beziehen als ´harcelerª, weshalb dieser Begriff durch ´importunerª zu ersetzen sei.95 In der franzˆsischen und italienischen Fassung scheine sich das Adverb ´obstinÈmentª bzw. ´inisistentementeª zudem einzig auf die dritte Tatvariante (´menaceª, ´minacciaª) zu beziehen.96
4.4 Wiederholung
11 Teilnehmende bef¸rworten, dass zur gesetzlichen Umschreibung der Wiederholung von Einzelhandlungen der Begriff ´beharrlichª gew‰hlt wurde.97 Gem‰ss LU macht es Sinn, dass mehrfache Nachstellungshandlungen w‰hrend einer gewissen Zeitspanne vorausgesetzt werden, die sich durch ihre Hartn‰ckigkeit auszeichnen m¸ssen. Gem‰ss GL kˆnnen Bagatellf‰lle so gut ausgeschieden werden.
88 BL; KKJPD.
89 BIF, Brava, cfd, DAO, frauenberatung, Frauenhaus Basel, Frauen-Nottelefon, FrauenzentraleBE, FVGS, io lotto, Konflikt.Gewalt., LibElle, NetzCourage, Opferhilfeberatung Oberwallis, Opferhilfe SG-AR-AI, Sexuelle Gesundheit, Stiftung gegen Gewalt. ƒhnlich SP; IKAGO, JUCH.
90 BIF, Brava, cfd, DAO, frauenberatung, Frauenhaus Basel, Frauen-Nottelefon, FrauenzentraleBE, FVGS, io lotto, Konflikt.Gewalt., LibElle, Opferhilfeberatung Oberwallis, Opferhilfe SG-AR-AI, Sexuelle Gesundheit, Stiftung gegen Gewalt. SP und Netzcourage ohne Schluss auf mittelbare T‰terschaft.
91 BL, GE, ZH; OAV. Zudem SKG, die die Vorlage ablehnt. Gem‰ss BL ist daher fraglich, ob die Wortwahl der Aufz‰hlung sinnvoll sei.
92 BL, ZH.
93 BL; OAV.
94 GE; SVR. Es entstehe die Tautologie ´est un harceleur, celui qui harcËleª.
95 GE, VS; SSK, auch SVR.
96 GE und VS zur franzˆsischen Fassung. SSK und SVR zur franzˆsischen und italienischen Fassung.
97 GL, LU. Entsprechend ihren Formulierungsvorschl‰gen auch NW, SG, SH, TG, UR; SSK. Allgemein mit Formulierung einverstanden AG, FR; CSP.