Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/33: 19.433 n Pa. Iv. RK-NR. StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen · 24 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: StGB-Tatbest‰nde mit Stalking erg‰nzen
Zusammenfassung
Die Einf¸hrung einer Strafnorm zum Stalking wird von fast allen Vernehmlassungsteilnehmenden grunds‰tzlich begr¸sst. Was deren Formulierung betrifft, werden jedoch verschiedene Vorbehalte und zum Teil erhebliche Bedenken vorgebracht.
Viele verlangen, die Tathandlung weiter zu formulieren oder mit einer Auflistung mˆglicher Handlungen zu erg‰nzen. Zur Umschreibung der erforderlichen Handlungsmehrheit schl‰gt nahezu die H‰lfte der Vernehmlassungsteilnehmenden den Begriff ´wiederholtª vor. Umstritten ist auch die Ausgestaltung als Erfolgsdelikt: Viele bevorzugen ein Gef‰hrdungs- oder ein T‰tigkeitsdelikt. Als Randtitel wird schliesslich der in der Alltagssprache gebr‰uchliche Begriff ´Stalkingª f¸r besser erachtet.
1 Allgemeines
Mit dem Bundesgesetz ¸ber die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen vom 14. Dezember 2018 wurden das Zivil- und Strafrecht ge‰ndert, um Personen besser vor h‰uslicher Gewalt und Stalking zu sch¸tzen. Trotz entsprechender Forderungen in der Vernehmlassung hatte der Bundesrat darauf verzichtet, dem Parlament die Einf¸hrung einer spezifischen Strafnorm zum Stalking im Strafgesetzbuch1 (StGB) vorzuschlagen.2 Die Kommission f¸r Rechtsfragen des Nationalrates (nachfolgend: Kommission) diskutierte die Frage bei der Beratung der Vorlage eingehend, verzichtete im Interesse einer raschen Behandlung aber auf einen Antrag an ihren Rat f¸r die laufende Beratung. Stattdessen erteilte sie der Verwaltung den Auftrag, ihr einen Bericht vorzulegen.3
An ihrer Sitzung vom 3. Mai 2019 reichte die Kommission gest¸tzt auf diesen Bericht die parlamentarische Initiative 19.433 ´StGB-Tatbest‰nde mit Stalking erg‰nzenª ein. Die Kommission f¸r Rechtsfragen des St‰nderates stimmte dem Anliegen am 29. Oktober 2019 zu. Nach Diskussion verschiedener Varianten, insbesondere der Erg‰nzung bestehender Straftatbest‰nde, entschied die Kommission an ihrer Sitzung vom 27. April 2023, eine Vernehmlassung zur einer eigenst‰ndigen Strafnorm zum Stalking durchzuf¸hren.
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf f¸r ein Bundesgesetz ¸ber die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Nachstellung dauerte vom 26. Mai 2023 bis zum 16. September 2023. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverb‰nde der Gemeinden, St‰dte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.
Stellung genommen haben 26 Kantone,4 7 politische Parteien und 47 Organisationen und weitere Teilnehmende. Insgesamt gingen damit 80 Stellungnahmen ein. 6 Organisationen haben ausdr¸cklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
1 SR 311.0
2 Botschaft zum Bundesgesetz ¸ber die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen vom 11.10.2017 (17.062), BBl 2017 7307 Ziff. 3.3.6.
3 Bericht des Bundesamtes f¸r Justiz zur Frage der Kodifizierung eines Straftatbestands ´Stalkingª vom 12.04.2019, abrufbar unter: www.parlament.ch > Gesch‰ft 19.433 > Weiterf¸hrende Unterlagen.
4 In der ersten Version des Berichts ¸ber das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens vom 25.10.2023 waren die Stellungnahmen der Kantone JU und VS nicht ber¸cksichtigt. Diese waren damals aufgrund eines technischen Fehlers nicht greifbar gewesen.