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Vernehmlassung 2023/33: 19.433 n Pa. Iv. RK-NR. StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen · 24 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: StGB-Tatbest‰nde mit Stalking erg‰nzen

11 Teilnehmende schlagen vor, die Strafnorm als T‰tigkeitsdelikt auszugestalten.128 Damit ermˆgliche man einen besseren Opferschutz.129 Es wird kritisiert, dass es f¸r eine Verurteilung nicht ausreiche nachzuweisen, dass die T‰terin oder der T‰ter ein bestimmtes Verhalten an den Tag gelegt hat, sondern auch die Erreichung eines konkreten Ziels.130 Gem‰ss Fachstelle Stalking stellt das verpˆnte Verhalten die Verfolgung, Bel‰stigung oder Bedrohung dar.

4.6 Verfolgung von Amtes wegen

40 Teilnehmende begr¸ssen, dass die neue Strafnorm als Offizialdelikt ausgestaltet ist.131 Wenn der Staat ein Strafverfahren einleite, mache er damit deutlich, dass er die Handlungen nicht dulde und dem Opferschutz Gewicht beimesse.132 Stalking sei ein Komplex mehrerer Handlungen, die ¸ber einen l‰ngeren Zeitraum erfolgten. Eine Antragsfrist von drei Monaten w¸rde f¸r viele Betroffene eine Anzeige bzw. einen Strafantrag verunmˆglichen.133 Gem‰ss UNIL w‰re es beim Stalking schwierig, den Beginn der Frist zur Stellung des Antrags zu bestimmen. F¸r Betroffene im Kontext h‰uslicher Gewalt stellten sich zus‰tzliche Belastungen durch die N‰he zur Tatperson; ein Offizialdelikt trage zur Entlastung des Opfers bei.134

Gem‰ss 2 Teilnehmenden sollte die Tat dagegen auf Antrag verfolgt werden. Auch die Drohung nach Artikel 180 Absatz 1 StGB sei ein Antragsdelikt.135 Gem‰ss BL sind Wahrnehmung und Wirkung von Stalking-Handlungen sehr stark mit der individuellen Persˆnlichkeit des Opfers verbunden, weshalb es auch dessen Entscheidungsfreiheit ¸berlassen sein sollte, ob es strafrechtlich gegen die stalkende Person vorgehen will oder nicht.

4.7 Strafdrohung und Konkurrenzen

22 Teilnehmende begr¸ssen die vorgeschlagene Strafdrohung.136 Die GR‹NEN begr¸ssen, dass die Strafnorm als Vergehen eingestuft ist (Art. 10 Abs. 3 StGB), was dieser das angemessene Gewicht verleihe. Nach der Mitte muss die Strafdrohung mit Blick auf die Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht angemessen sein.

Die SP empfindet die vorgeschlagene Strafdrohung und die damit einhergehende Einstufung als Vergehen als ungen¸gend. Die Hˆchststrafe sei im Vergleich zur aktuellen Rechtsprechung zu niedrig: Stalking werde ¸blicherweise als mehrfache Nˆtigung und / oder mehrfache Drohung bestraft. Aufgrund der Konkurrenzregeln (Art. 49 Abs. 1 StGB) betrage die Hˆchststrafe damit 4,5 Jahre. Daher wird eine Hˆchststrafe von nicht unter 5 Jahren Freiheitsstrafe vorgeschlagen.137 Die T‰terin oder der T‰ter kˆnne letztlich auch von der neuen Strafnorm

128 AI, BL, GE, NW, SH, TG, TI, UR, VS; SSK. Fachstelle Stalking als Alternative zum Gef‰hrdungsdelikt.

129 SH, TG.

130 BL, GE, TG, TI, UR, VS; SSK. ƒhnlich Fachstelle Stalking.

131 BS; BIF, Brava, cfd, DAO, frauenberatung, Frauenhaus Basel, Frauen-Nottelefon, FrauenzentraleBE, FVGS, io lotto, Konflikt.Gewalt., LibElle, NetzCourage, Opferhilfeberatung Oberwallis, Opferhilfe SG-AR-AI, Sexuelle Gesundheit, Stiftung gegen Gewalt, UNIL. Entsprechend ihren Formulierungsvorschl‰gen auch AI, AR, GE, GL, GR, NE, NW, OW, SG, SH, TG, UR, VS; IKAGO, JUCH, Scheller / Putz, SKHG, SSK. Allgemein mit Formulierung einverstanden AG, FR; CSP.

132 BIF, Brava, cfd, DAO, frauenberatung, Frauenhaus Basel, Frauen-Nottelefon, FrauenzentraleBE, FVGS, io lotto, Konflikt.Gewalt., LibElle, NetzCourage (insbesondere zu Cyberstalking), Opferhilfeberatung Oberwallis, Opferhilfe SG-AR-AI, Sexuelle Gesundheit, Stiftung gegen Gewalt.

133 BIF, Brava, cfd, DAO, frauenberatung, Frauenhaus Basel, Frauen-Nottelefon, FrauenzentraleBE, FVGS, io lotto, Konflikt.Gewalt., LibElle, NetzCourage, Opferhilfeberatung Oberwallis, Opferhilfe SG-AR-AI, Sexuelle Gesundheit, Stiftung gegen Gewalt. Gem‰ss Netzcourage wird Cyberstalking oft nicht von Beginn an als solches erkannt.

134 BIF, Brava, cfd, DAO, frauenberatung, Frauenhaus Basel, Frauen-Nottelefon, FrauenzentraleBE, FVGS, io lotto, Konflikt.Gewalt., LibElle, Opferhilfeberatung Oberwallis, Opferhilfe SG-AR-AI, Sexuelle Gesundheit, Stiftung gegen Gewalt.

135 BL; OAV.

136 VS; GR‹NE. Entsprechend ihren Formulierungsvorschl‰gen auch AI, AR, BL, GE, GL, GR, NE, NW, OW, SG, SH, TG, UR; Scheller / Putz, SKHG, SSK, UNIL. Allgemein mit Formulierung einverstanden AG, FR; CSP.

137 IKAGO, JUCH mit Hinweis auf BGE 141 IV 437: Es kˆnne kaum die Absicht sein, den Strafrahmen gegen¸ber der geltenden Rechtsprechung zu senken. Auch BS weist darauf hin, dass Stalking neu als Handlungseinheit behandelt wird.