Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/33: 19.433 n Pa. Iv. RK-NR. StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen · 24 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: StGB-Tatbest‰nde mit Stalking erg‰nzen

jektivierung mit sich und komme dem Erleben des Opfers weit n‰her als der Begriff ´beharrlichª, der st‰rker auf das Verfolgen eines Ziels durch die Tatperson fokussiere. In der Wiederholung einzelner Tathandlungen liege die zerm¸rbende und bedrohliche Wirkung auf die Zielperson.113

4.5 Erfolgsdelikt

24 Teilnehmende begr¸ssen, dass der Tatbestand als Erfolgsdelikt ausgestaltet ist.114 Gem‰ss UNIL sollte nicht jede Kontaktsuche zu Strafbarkeit f¸hren.

Dabei begr¸ssen 10 Teilnehmende die Umschreibung des Erfolgs als ´Beschr‰nkung in der Lebensgestaltungsfreiheitª.115 Nicht alle Stalking-Opfer w¸rden in Angst und Schrecken versetzt. Stalkendes Verhalten kˆnne jedoch dazu f¸hren, dass Gewohnheiten im Alltag ver‰ndert werden m¸ssen. Dies sei allerdings nicht allen Stalking-Opfern mˆglich.116

Nach 2 Teilnehmenden ist die Erg‰nzung zu pr¸fen, wonach die Lebensgestaltung ´nicht unerheblichª, ´unzumutbarª oder ´schwerwiegendª beeintr‰chtigt sein muss. Der unbestimmte Rechtsbegriff der Beschr‰nkung der Lebensgestaltungsfreiheit sei soweit mˆglich n‰her zu umschreiben.117 Dagegen begr¸sst die SP, dass keine erhebliche Beschr‰nkung der Lebensgestaltungsfreiheit gefordert ist, da diese schwierig zu definieren w‰re und stark von der subjektiven Toleranzgrenze der betroffenen Person abh‰nge.

BS begr¸sst aus polizeilich-operativer Sicht, dass die Umschreibung des Erfolgs sehr offen sei. Unter dem Aspekt des Bestimmtheitsgebots sei der neue, unbestimmte Begriff ´Lebensgestaltungsfreiheitª aber kritisch zu sehen. Gem‰ss TG wird gerade der Erfolgsnachweis erhebliche Beweisprobleme mit sich bringen. OW regt an, bereits in der schweizerischen Gesetzgebung definierte Begriffe zu verwenden (´Handlungsfreiheitª, ´persˆnliche Freiheitª). Es wird vorgeschlagen, die Formulierung von Artikel 181 StGB zu ¸bernehmen, die pr‰ziser und leichter anzuwenden sei.118 Gem‰ss BS sollte das neutrale Wort ´Beschr‰nkungª durch ´Beeintr‰chtigungª ersetzt werden.

Die Formulierung des Erfolgs sei (sehr) vage, unklar bzw. pr‰zisierungsbed¸rftig.119 Werde eine Person in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit beschr‰nkt, die darauf verzichtet, einen bestimmten Ort aufzusuchen, an dem der Stalker systematisch auf sie wartet? Gen¸gten kleinere Anpassungen des Alltags oder gehe es um einschneidende Aspekte?120 Lasse sich das Opfer nicht einsch¸chtern, sei der Tatbestand nicht erf¸llt bzw. die T‰terin oder der T‰ter lediglich wegen Versuchs strafbar; dies d¸rfe nicht sein.121 Gem‰ss GLP sind daher an den Erfolgsnachweis nicht allzu hohe Anforderungen zu stellen. Gem‰ss AI weicht das von der stalkenden Person vorgestellte Ziel i.d.R. vom eingetretenen Erfolg ab. Bei einer Ausgestaltung

113 BIF, Brava, cfd, DAO, frauenberatung, Frauenhaus Basel, Frauen-Nottelefon, FrauenzentraleBE, FVGS, io lotto, Konflikt.Gewalt., LibElle, NetzCourage, Opferhilfeberatung Oberwallis, Opferhilfe SG-AR-AI, Sexuelle Gesundheit, Stiftung gegen Gewalt.

114 BE, NE; SKHG, UNIL. Wohl auch BS, LU, OW, ZG, ZH; GLP; BSJF, EFS, EKF, SVR. SP als Alternative zum Gef‰hrdungsdelikt. Entsprechend ihren Formulierungsvorschl‰gen auch AR, GL, SG; IKAGO, JUCH, Scheller / Putz. Allgemein mit Formulierung einverstanden AG, FR; CSP.

115 BE, NE; SKHG. Entsprechend ihren Formulierungsvorschl‰gen auch AR, GL, OW, SG; IKAGO, JUCH, Scheller / Putz.

116 NE; SKHG.

117 BS, ZG mit Verweis auf ß 238 D-StGB und ß 107a ÷-StGB; BS auch mit Verweis auf den Bericht des Bundesamtes f¸r Justiz zur Frage der Kodifizierung eines Straftatbestands ´Stalkingª vom 12.04.2019, abrufbar unter: www.parlament.ch > Gesch‰ft 19.433 > Weiterf¸hrende Unterlagen.

118 GE; SVR.

119 BL, LU, NW, TG, UR, VS, ZH; SSK, SVR. TI: ¸berdies in der italienischen Formulierung nicht optimal.

120 BL, BS, NW, TI, VS; SSK.

121 BL, NW, SH, TI, VS; Fachstelle Stalking; SSK. ƒhnlich UR; SP.