Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/33: 19.433 n Pa. Iv. RK-NR. StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen · 24 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: StGB-Tatbest‰nde mit Stalking erg‰nzen

als Erfolgsdelikt kˆnne regelm‰ssig nur eine Verurteilung wegen versuchter Nachstellung erfolgen.

Begr¸sst wird, dass es bei der Tatbestandsm‰ssigkeit nicht auf die emotionale Reaktion des Opfers ankomme, sondern eine Objektivierung vorzunehmen sei, denn Opfer liessen sich von Stalking-Handlungen in ihrer Lebensgestaltung unterschiedlich beeinflussen.122

Die Auswirkungen von Stalking zeigten sich nicht nur in Einschr‰nkungen in der Lebensgestaltung. Es sei zu beachten, dass das Rechtsgut der ´Lebensgestaltungsfreiheitª auch die Sicherheit und das Sicherheitsgef¸hl beinhalte.123 Dies geht gem‰ss BS aus der Formulierung der Strafnorm nicht hervor. Der Erfolg sollte auch als gegeben gelten, wenn das Stalking≠Verhalten nicht direkt zu ‰usserlich wahrnehmbaren Ver‰nderungen des Verhaltens f¸hrt, die innere Freiheit aber massgeblich einschr‰nke. Dies entspreche auch Artikel 34 der Istanbul-Konvention.124 Gem‰ss UNIL sollte, um das anvisierte Rechtsgut (Sicherheitsgef¸hl und innerer Friede) zu treffen, kein Artikel 181 StGB ‰hnlicher Erfolg vorausgesetzt werden. Es wird vorgeschlagen, diesen (‰hnlich den nahen Delikten Art. 179septiesund 198 StGB) mit ´in Angst versetzen oder bel‰stigenª zu umschreiben. Das Rechtsgut entspreche jenem der Drohung, die neue Strafnorm weite die Handlungen demgegen¸ber aber aus, indem sie wiederholtes Handeln voraussetze. Stalking kˆnne zwar zu einer Beschr‰nkung in der Lebensgestaltungsfreiheit f¸hren, dies sollte aber nicht als Tatbestandsvoraussetzung gelten, das Gericht kˆnne der Schwere der Tat bei der Strafzumessung (Art. 47 StGB) Rechnung tragen. Entsprechend wird eine Einordnung der Strafnorm in Artikel 180a StGB, anschliessend an die Drohung, vorgeschlagen.

22 Teilnehmende bevorzugen, den Tatbestand als Gef‰hrdungsdelikt auszugestalten. Das Rechtsgut der Lebensgestaltungsfreiheit m¸sse nicht zwingend verletzt sein. Das Verhalten soll dementsprechend ´geeignet seinª, die Lebensgestaltungsfreiheit zu beschr‰nken.125 Es wird auf den Tatbestand des deutschen und ˆsterreichischen Rechts verwiesen.126 Dies gerade auch, da nur eine Verurteilung wegen Versuchs mˆglich sei, wenn sich das Opfer nicht einsch¸chtern lasse. Es solle nicht einzig darauf abgestellt werden, ob das Opfer das eigene Leben umstelle, sondern welche Handlungen die stalkende Person an den Tag lege und wie diese hinsichtlich einer Gef‰hrdung der Lebensgestaltungsfreiheit einzuordnen seien.127 Sucht die Tatperson in bel‰stigender Weise eine Beziehung zum Opfer, nimmt diese gem‰ss KKJPD den Erfolg auch nicht eventualvors‰tzlich in Kauf. Bei einem Gef‰hrdungsdelikt reiche es, wenn diese f¸r mˆglich halte, dass ihr bel‰stigendes Verhalten die Freiheit des Opfers beeintr‰chtigen kˆnne. Gem‰ss Fachstelle Stalking sollte ein solches Gef‰hrdungsdelikt im Dritten Teil des StGB bei den strafbaren Handlungen gegen die Ehre und den Geheim- oder Privatbereich eingeordnet werden.

122 BSJF, EFS, EKF, Post Beijing, SVF.

123 BIF, Brava, cfd, DAO, frauenberatung, Frauenhaus Basel, Frauen-Nottelefon, FrauenzentraleBE, FVGS, io lotto, Konflikt.Gewalt., LibElle, NetzCourage (zu Cyberstalking), Opferhilfeberatung Oberwallis, Opferhilfe SG-AR-AI, Sexuelle Gesundheit, Stiftung gegen Gewalt. Auch BS.

124 ZH. Auch gem‰ss LU ist unklar, ob das Opfer effektiv durch nach aussen sichtbare Handlungen in seiner Lebensgestaltungsfreiheit beschr‰nkt sein m¸sse oder ob es ausreiche, wenn sich das Opfer in seiner Gestaltungsfreiheit beschr‰nkt f¸hlt.

125 GR; BIF, Brava, cfd, DAO, Fachstelle Zwangsheirat, frauenberatung, Frauenhaus Basel, Frauen-Nottelefon, FrauenzentraleBE, FVGS, io lotto, KKJPD, Konflikt.Gewalt., LibElle, NetzCourage, Opferhilfeberatung Oberwallis, Opferhilfe SG-AR-AI, Sexuelle Gesundheit, Stiftung gegen Gewalt. SP als Alternative zum Verletzungsdelikt; Fachstelle Stalking als Alternative zum T‰tigkeitsdelikt. Vgl. auch BL und UNIL.

126 Fachstelle Zwangsheirat, Online-Petition, KKJPD. Auch BL.

127 BIF, Brava, cfd, DAO, Fachstelle Zwangsheirat (zum verwandtschaftsbasierten Stalking), frauenberatung, Frauenhaus Basel, Frauen- Nottelefon, FrauenzentraleBE, FVGS, io lotto, Konflikt.Gewalt., LibElle, NetzCourage, Opferhilfeberatung Oberwallis, Opferhilfe SG-AR-AI, Sexuelle Gesundheit, Stiftung gegen Gewalt. ƒhnlich GR. Vgl. auch SP, die aber mit Blick auf die Versuchsstrafbarkeit keine Ausgestaltung als Gef‰hrdungsdelikt fordert.