Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/33: 19.433 n Pa. Iv. RK-NR. StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen · 24 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: StGB-Tatbest‰nde mit Stalking erg‰nzen

Schwierig sei die Frage bei T‰tlichkeiten (Art. 126 StGB) und beim Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179septiesStGB).147 Gem‰ss VD befriedigt die Situation nicht vollst‰ndig.

5 Weitere ƒnderungsvorschl‰ge

5.1 Artikel 55a StGB

23 Teilnehmende begr¸ssen es, die neue Strafnorm zum Stalking in den Deliktskatalog von Artikel 55a Absatz 1 StGB aufzunehmen, der eine Sistierung und Einstellung des Verfahrens bei gewissen Taten in Paarbeziehungen erlaubt.148 Dies rechtfertige sich, da Stalking h‰ufig im Zusammenhang mit der Trennung einer Paarbeziehung vorkomme.149

5 Teilnehmende sind dagegen der Auffassung, dass Strafverfahren in F‰llen von schwerem Stalking unabh‰ngig vom Willen des Opfers fortgef¸hrt werden sollten. Das Interesse der ÷ffentlichkeit an einer Strafverfolgung ¸berwiege. Der Entscheid des Opfers f¸r eine Sistierung oder Einstellung des Verfahrens beruhe oft nicht auf freiem Willen, sondern sei das Ergebnis von Druck, Erwartungen und Abh‰ngigkeiten.150 Gem‰ss LU gelte dies aber auch f¸r die anderen, in Artikel 55a StGB aufgef¸hrten Taten. Dem Gesuch m¸sse nicht stattgegeben werden, wenn die Sistierung nicht f¸r geeignet erachtet wird, die Situation des Opfers zu stabilisieren oder zu verbessern. Ein Vorgehen nach Artikel 55a StGB, insbesondere die

Anordnung eines Lernprogramms (Abs. 2), kˆnne in weniger gravierenden F‰llen sinnvoll sein.

Gem‰ss FVGS ist zu beachten, dass bei der Ausgestaltung der Lernprogramme dem Profil einer stalkenden Person Rechnung getragen werde und das Anbieten von Einzelsettings mˆglich sei.

5.2 Artikel 269 StPO

23 Teilnehmende begr¸ssen, dass die neue Strafnorm im Deliktskatalog von Artikel 269 der Strafprozessordnung151 (StPO) enthalten ist und damit zur Verfolgung von Stalking die ‹berwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs angeordnet werden kann.152 So kˆnnten Beweise gesichert werden, was insbesondere bei Cyberstalking wichtig sei.153

147 UNIL: Idealkonkurrenz zu Art. 126 StGB; Art. 179septies StGB sollte in der neuen Strafnorm aufgehen. BL zu Art. 179septies StGB.

148 AG, BE, GE, GL, GR, LU, TI, VD, ZG, ZH; CSP, FVGS, IKAGO, JUCH, KKJPD, SKHG, SODK, SVR. F¸r leichte Stalking-F‰lle: BSJF, EFS, EKF, Post Beijing, SVF.

149 AG, BE, LU, ZH; EFS, EKF, SKHG.

150 BSJF, EFS, EKF, Post Beijing, SVF.

151 SR 312.0

152 BE, ZG, ZH; BIF, Brava, cfd, DAO, frauenberatung, Frauenhaus Basel, Frauen-Nottelefon, FrauenzentraleBE, FVGS, io lotto, Konflikt.Gewalt., LibElle, NetzCourage, OAV, Opferhilfeberatung Oberwallis, Opferhilfe SG-AR-AI, Sexuelle Gesundheit, SKonfG, SODK, Stiftung gegen Gewalt.

153 BIF, Brava, cfd, DAO, frauenberatung, Frauenhaus Basel, Frauen-Nottelefon, Frauenzentrale-BE, FVGS, io lotto, Konflikt.Gewalt., LibElle, NetzCourage, Opferhilfeberatung Oberwallis, Opferhilfe SG-AR-AI, Sexuelle Gesundheit, Stiftung gegen Gewalt.