Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/42: Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung) · 22 Seiten
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5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Die Vorlage hat keine unmittelbaren finanziellen oder personellen Auswirkungen auf den Bund.
5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-
glomerationen und Berggebiete
Die Vorlage hat insofern Auswirkungen auf die Kantone, als diese zukünftig von Ge- setzes wegen für ein niederschwelliges Beratungsangebot für alle Kinder und Eltern bei Schwierigkeiten in der Erziehung sorgen müssen. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass sie dies in vielen Fällen bereits tun und heute bereits ein gut ausgebautes Netz an Hilfsangeboten besteht, der Zugang jedoch nach Ansicht der EKKJ aufgrund regionaler Unterschiede in der Versorgung nicht überall gleichermassen gewährleistet ist. Für die Kantone wäre dies somit keine effektiv neue Aufgabe oder Verpflichtung, denn solche Beratungsstellen existieren bereits in vielen Kantonen. Es muss daher vielmehr darum gehen, die Angebote, soweit notwendig, auszubauen bzw. den Zugang dazu zu ver- bessern. Eine solche Stärkung von vorgelagerten niederschwelligen Hilfssystemen könnte ausserdem auch zu einer Entlastung der KESB führen, welche gemäss den Prinzipien der Subsidiarität und der Komplementarität des Kindes- und Erwachsenen- schutzes erst in einem nächsten Schritt zum Zuge kommen. Je nach kantonaler Orga- nisation und bisheriger Situation kann der vorgeschlagene verbesserte Zugang zu Stel- len mit Beratungs- und Hilfsangeboten zu einer gewissen Mehrbelastung der Kantone führen.
Die Vorlage hat keine spezifischen Auswirkungen auf Gemeinden, urbane Zentren, Ag- glomerationen und Berggebiete.
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.
5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die Verankerung der gewaltfreien Erziehung sowie die Stärkung der Prävention durch niederschwellige Beratungs- und Hilfsangebote in Erziehungsfragen haben eine posi- tive Wirkung auf die Gesellschaft. Mittel- bis längerfristig sind aufgrund der Signalwir- kung der Vorlage Änderungen im Gewaltverständnis sowie in den Verhaltensweisen zu erwarten, d.h. gesamthaft betrachtet ein gesellschaftlicher Sinneswandel. Gemäss Erhebungen in anderen Ländern haben ein Gewaltverbot in der Erziehung zusammen mit begleitenden Sensibilisierungs- und Informationskampagnen mittelfristig dazu bei- getragen, das Erziehungsverhalten der Eltern zu verändern und die Akzeptanz der Ge- walt zu senken.71
71 Siehe Ziff. 2.