Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 33 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/AP22+
wird seitens Kantone gefordert, dass die PRE attraktiv bleiben und gegenüber einzelbetrieblichen Massnahmen gestärkt werden sollen.
Generell erachten viele Kantone die SVV als zu detailliert und zu umfassend. Durch die Vielzahl der unterstützten Massnahmen, insbesondere im Bereich des Hochbaus, werde ein zu hoher administrativem Aufwand im Vollzug verursacht. Das Berggebiet dürfe zudem gegenüber dem Talgebiet nicht geschwächt werden.
Die neuen Regelungen zur Wettbewerbsneutralität und die Gleichstellung der Produzentenorganisation mit den gewerblichen Kleinbetrieben erachten die Wettbewerbskommission, der SFF und der SGV als eine Benachteiligung zulasten des Lebensmittelgewerbes und der grossen Gewerbe.
Die Mehrheit der Kantone, die SPS und die GLP sowie viele Bauernorganisationen fordern, dass die minimale Betriebsgrösse bei gemeinschaftlichen Massnahmen nicht angehoben wird.
Die Kantone stellen sich auf den Standpunkt, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfung, wie auch die Tragbarkeitsprüfung Sache der Kantone sei. Sie solle praxistauglich und administrativ einfach umgesetzt werden. Die Bauernorganisationen teilen diese Meinung. Für die SPS und die GLP ist die Wirtschaftlichkeitsprüfung sehr wichtig. Sie fordern analog zu vier Organisationen (VKMB, Pro Natura, Bergheimat, SL), dass sich die Wirtschaftlichkeitsprüfung zwingend auch an der Arbeitsabgeltung und damit verbunden an einer mit anderen Branchen vergleichbaren sozialen Absicherung der betriebsleitenden Person orientiert.
Mehrere Kantone, der Schweizer Aquakultur Verband und die Koordinationsstelle Aquakultur Schweiz beantragen, dass die Fischzuchtbetriebe weiterhin mit Finanzhilfen unterstützt werden.
Um eine Wettbewerbsverzerrung zu verhindern, schlägt eine Minderheit der Kantone vor, den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen nicht mit Investitionskrediten zu unterstützen.
Viele Kantone, die LDK, KOLAS und die Suissemelio fordern, dass die Ausnahmen zum Zerstückelungsverbot ausgeweitet werden.
Die Anpassung der Pauschalen für die Ökonomiegebäuden an die Bauteuerung wird von den Kantonen und Bauernverbänden ausdrücklich begrüsst.
Die Mehrheit der Kantone, die LDK, KOLAS und die Bauernorganisationen lehnen die Aufhebung der Unterstützung der Wohnung (Altenteil) für die alte Generation ab.
2.7 Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV, SR 914.11)
Die vorgeschlagenen Änderungen werden grossmehrheitlich unterstützt. Der Kanton ZG fordert bei der Gewährung eines Darlehens eine minimale Betriebsgrösse, um die Betriebsaufgabe zu erleichtern. Der Kanton JU beantragt mehr Zeit, um die Bestände des Fonds-de-Roulement zu melden.
Die SPS und die GLP sowie drei andere Organisationen (Agrarallianz, VKMB, Bergheimat) sind der Meinung, dass die Betriebshilfedarlehen zur Erleichterung der Betriebsaufgabe ein falsches Signal setzen. Diese Darlehen sollten stärker mit dem Fokus auf die Hofübergabe eingesetzt werden.
2.8 Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung (VLF, SR 915.7)
Die Stossrichtung der Totalrevision wird grossmehrheitlich unterstützt. Der Kanton BE begrüsst die Anpassungen zu den dezentralen Versuchsstationen und zu den Demonstrations- und Forschungsprojekten explizit. Der Kanton BL ist mit den meisten Formulierungen einverstanden. Die Kantone VD und NE sowie Prométerre beurteilen die Totalrevision als ungenügend. Die Mehrheit der eingegangenen Stellungnahmen betrifft Agroscope.