Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 33 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/AP22+
2.17 Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV, SR 919.117.71)
Alle Stellungnehmenden betonen, dass digiFLUX den administrativen Aufwand für die Betroffenen so gering wie möglich halten soll. Ein Teil der Stellungnehmenden begrüssen die Änderungen zur Umsetzung der Mitteilungspflicht grundsätzlich (BE, LU, ZG, SO, AG, TG, VS, NE, JU, KVU, SPS, 4 Umweltorganisationen, 3 bäuerliche Organisationen). Ein Teil der Stellungnehmenden kritisiert die Mitteilungspflicht generell und stellt sich auf den Standpunkt, dass die mit dem Verordnungspaket zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 im April 2022 vom Bundesrat beschlossenen Bestimmungen der ISLV und der Fachverordnungen über die gemäss Gesetz geforderten Anforderungen hinausgingen (UR, SZ, NW, GL, FR, SH, AR, SG, GR, GE, LDK, KOLAS, SBV, VSF, 21 bäuerliche Organisationen). Ebenfalls wird die Wichtigkeit des Datenschutzes betont.
Die grosse Mehrheit der Stellungnehmenden fordert ausserdem, dass die Teile B-D Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung sowie gebeiztes Saatgut von der Mitteilungspflicht ausgenommen werden sollen. Im Falle von Saatgut soll nur die initiale Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz mitteilungspflichtig sein.
Der SVZ und die VSKP lehnen die Mitteilungspflicht als Ganzes ab. Uniterre ist ebenfalls der Meinung, dass ein zentrales System zur Erhebung der Daten unnötig ist, da die Daten bereits auf den Betrieben gesammelt und bei einer Kontrolle vorgelegt werden müssen.
2.18 Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118)
Es besteht breiter Konsens darüber, dass die Zentrale Auswertung der Buchhaltungsdaten ein wichtiges Instrument zur Analyse der wirtschaftlichen Situation und der Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft darstellt. Die Einführung einer Datenlieferpflicht stösst jedoch bei einer grossen Mehrheit der Stellungnehmenden auf Kritik oder Ablehnung. Sanktionen zur Durchsetzung der Datenlieferpflicht werden von den meisten Stellungnehmenden stark kritisiert. Viele lehnen sie gänzlich ab (13 Kantone, LDK, KOLAS, SBV, SBLV und 28 weitere landwirtschaftliche Organisationen) oder befürworten sie nur als letztes Mittel, falls die notwendige Stichprobenmenge nicht anderweitig erreicht werden kann (drei Kantone, SMP und neun weitere landwirtschaftliche Organisationen). Als wirkungsvollere Massnahmen zur Gewährleistung der Repräsentativität werden eine Verbesserung des Anreizsystems und verstärkte Sensibilisierung vorgeschlagen. Die SPS und die VKMB beurteilen eine Datenlieferpflicht ebenfalls kritisch und wenden ein, dass die Buchhaltungsdaten auch aus anderen Branchen von Interesse wären. Sie fordern eine Gleichbehandlung der verschiedenen Branchen. Der SFF sieht in der Datenlieferpflicht ein gefährliches Präjudiz für andere Bereiche. IP-Suisse hält eine Datenlieferpflicht für unverhältnismässig und unrealistisch.
Sechs Kantone (FR, BL, AI, TI, VD, NE), sowie die LDK und KOLAS halten die Änderung des Ausdrucks «repräsentativer Referenzbetrieb» zu «repräsentativer Betrieb» für unnötig und irreführend. Es wird vorgeschlagen, die Formulierung «eine repräsentative Stichprobe von Landwirtschaftsbetrieben» zu verwenden. Zudem fordern sie, dass für eine Weitergabe der Daten die Zustimmung der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter eingeholt werden muss. Dieses Anliegen wird ebenfalls durch die Kantone SZ, GL und GR, den SBV und viele weitere Organisationen und Verbände unterstützt.
Diverse landwirtschaftliche Organisationen und einige regionale Bauernverbände verlangen, dass die Daten zum landwirtschaftlichen Arbeitseinkommen künftig pro geleistete Arbeitsstunde angegeben werden sollen.
Die SAB und die AG Berggebiete haben Bedenken hinsichtlich der geplanten Verpflichtung zur Offenlegung von Buchhaltungsdaten. Sie befürchten einen erhöhten administrativen Aufwand und mögliche datenschutzrechtliche Probleme.