Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 33 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/AP22+
2.19 Neue Verordnung über die Beiträge zur Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen (VPEV)
Die Rückmeldungen zur Einführung der Verordnung über die Beiträge zur Prämienverbilligung von Ernteversicherungen sind unterschiedlich. Fünf Kantone (ZH, GL, BL, SG, TG), die LDK und KOLAS sowie vereinzelte Organisationen lehnen die Prämienverbilligung grundsätzlich ab, da zur Bewältigung des Klimawandels besser in die Beseitigung von Risiken investiert werden solle, d.h. die Anwendung von geeigneter Produktionstechnik oder der Einsatz von standortangepassten und robusten Kulturen solle gefördert werden.
Weitere sechs Kantone (LU, UR, SZ, ZG, BS, GR), drei Parteien (SPS, GRÜNE Schweiz, GLP) sowie verschiedene Umwelt- und Landwirtschaftsverbände stimmen dem Verordnungsentwurf zu, sind jedoch ebenfalls skeptisch, insbesondere was Fehlanreize und den administrativen Aufwand betreffen. Es wird zudem vorgeschlagen, dass die Unterstützung auf Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung beschränkt werden soll.
Fünf Kantone (BE, FR, AG, NE, JU) und zahlreiche Landwirtschaftsverbände stimmen dem Entwurf der Verordnung zu, verbunden mit weiteren Forderungen wie zusätzliche finanzielle Mittel, längere Gültigkeit als acht Jahre, Abdeckung von zusätzlichen Risiken.
Der Kanton VS sowie der SOV plädieren, dass die Beiträge zur Prämienverbilligung auch an einen Produzentenzusammenschluss (Interprofessions) überwiesen werden können.
Der Kanton SZ sowie verschiedene regionale Landwirtschaftsorganisationen fordern, dass trotz Beiträgen an die Ernteversicherung weiterhin ein Betriebshilfedarlehen bei Ernteausfall oder eine anderweitige Unterstützung gewährt werden könnte.
Es werden zudem verschiedene Detailanliegen zum Prozentsatz des Beitrages, zum Selbstbehalt oder zur Bezugsgrösse des Selbstbehaltes eingereicht.
Schweizer Hagel weist auf Unklarheiten bei den Fristen zur Einreichung von Versicherungsnachweisen hin und erwähnt, dass bei Pauschalversicherungen die Einzeldaten nicht pro versicherte Kultur verfügbar sind.
Die Kantone FR, BL und GR, die LDK und die KOLAS bemängeln den Datenschutz bezüglich der Weitergabe der Liste mit BUR-Nummern zur Kontrolle der Direktzahlungsberechtigung. Die Schweizerische Mobiliar kritisiert die Abwicklung der Beiträge an die Prämienverbilligung über den Versicherer und wünscht, dass die Auszahlung direkt an die Bewirtschafterin oder den Bewirtschafter erfolgt.
Die Kantone FR, BL und GR, die LDK und die KOLAS sowie einige Landwirtschaftsverbände möchten die Vorgaben für Kontrollen expliziter in der Verordnung verankern.
Der Kanton SZ sowie zahlreiche Landwirtschaftsverbände fordern eine Anpassung der Übergangsfristen an die saisonalen Gegebenheiten.
2.20 Neue Verordnung über die Förderung von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken für die Land- und Ernährungswirtschaft (FKINV)
Förderbereiche und Voraussetzungen
Alle Stellungnehmenden begrüssen die Unterstützung von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken (KIN). Mehrere Stellungnehmende erachten die Beschränkung der Unterstützung auf die Bereiche Pflanzenzüchtung, Tierzucht und Tiergesundheit als zu eng gefasst. Sie fordern die Unterstützung von Themen, welche die ganze landwirtschaftliche Produktion und Beratung betreffen (ZH) oder die Öffnung für weitere Themen wie Pflanzengesundheit, Saatgutproduktion und Wertschöpfungsketten (UR, NW, FR, BL, AI, SG, GR, VD, KOLAS, LDK, SBV und sechs regionale Bauernverbände, vier Zuchtorganisationen, vier Branchenverbände sowie fünf weitere Organisationen aus der Land- und Ernährungswirtschaft), klimafreundliche Landwirtschaft, regenerative Landwirtschaft, Agrarökologie und