Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 33 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/AP22+
muss, garantiert, dass im Perimeter von Projekten für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität nicht Widersprüche entstehen. Sie wird von Kantonen (ZH, BE, ZG, AG, TG), der KBNL, der ENHK, der Vogelwarte und der Partei GRÜNE Schweiz begrüsst.
Im Gegensatz vertreten die Kantone SZ, FR und AI, die LDK, die KOLAS, die Bauernverbände und weitere landwirtschaftliche Organisationen die Ansicht, dass die Biotopflächen spezifische und auf jedes Objekt abgestimmte Unterhaltsmassnahmen brauchen, die demensprechend abgegolten werden müssen. Die Finanzierung müsse zu 100% aus dem Umweltbudget erfolgen und nicht von kantonalen Budgets bzw. der kantonalen Co-Finanzierung abhängig sein. Es sei nicht Aufgabe der Landwirtschaft alleine, die konforme Bewirtschaftung der Biotope von nationaler und regionaler Bedeutung sicherzustellen und dass diese Aufgabe einzig durch Direktzahlungen finanziert wird. Schlussendlich wird die Validierung der regionalen Inventare nicht in allen Kantonen vor 2025 abgeschlossen sein, was ihre Berücksichtigung in diesen Projekten erschwert.
Art. 79 Anforderungen an die Projekte der Kantone, Abs 2.: Fachberatung
Sechs Kantone (ZH, BE, LU, SZ, FR, GE), die KBNL, die Bauernverbände und weitere landwirtschaftlichen Organisationen / Institutionen sowie die ENHK und die KVU Konferenz unterstützen die Durchführung von Beratungen, die aber auch in Kleingruppen möglich sein soll.
Die Kantone AG und VD, Agrarallianz sowie Bergheimat kritisieren die Frist von vier Jahren nach dem Beginn des Projektes. Der Kanton SG unterstützt die Beratung nur für komplexen Massnahmen und der Kanton GR unterstützt einen Beitrag für die Beratung.
Zehn Kantone (UR, GL, ZG, FR, SH, AR, AI, TG, VS, JU), die LDK und die KOLAS lehnen die Beratungspflicht ab. Die Beratungen sollen wohl angeboten, aber freiwilliger sein.
Art. 79a Prozess
Zum Verfahren für den Projekten rBL äussern sich die Stellungnehmenden unter anderem zum vorgeschlagenen zeitlichen Rahmen für die Einreichung von Projektentwürfen und Gesuchen. Die Stellungnahmen überschneiden sich mit jenen zu Art. 115h (Übergangsfristen) und sind in diesem Dokument unter 115h aufgeführt.
Bäuerlichen Organisationen fordern eine redaktionelle Anpassung aus der hervorgeht, dass Kantone mehrere Gesuche einreichen können. Zustimmung bei drei Kantonen (FR, AI, VS), KOLAS, LDK und PIOCH findet das zweistufige Verfahren der Gesuchseinreichung; gefordert wird, dass in der Verordnung festgehalten wird innert welcher Frist die Gesuche durch das BLW bewilligt werden. Ver-
schiedentlich werden von drei Kantonen (BE, UR, GR) andere Fristen gewünscht. Die Kantone FR und AI, LDK, KOLAS und Prométerre fordern, dass das BLW die Richtlinie drei Jahr vor der erstmaligen Beitragszahlung veröffentlicht. Der Kanton LU, KVU, der Partei GRÜNE Schweiz und verschiedene Organisationen äussern das Anliegen, dass das BAFU in die Prüfung und Bewilligung der Projekte einbezogen wird. Der Kanton LU, KVU, die GLP und zahlreiche Organisationen sowie die
Akademie der Naturwissenschaften fordern, dass ein Expertengremium bei der Prüfung der Wirkung der Biodiversitätsmassnahmen einbezogen wird.
Dass den Kantonen Flexibilität bei der Anpassung der Massnahmen im Projektverlauf eingeräumt ist und, wird von unterschiedlichen Organisationen begrüsst. Zustimmung gibt es vom Kanton FR und landwirtschaftlichen Organisationen des Berggebiets zur Möglichkeit, von Anforderungen für BFF im Rahmen der BrBL abweichen zu können. Die Kantone BE, OW und TG, KBNL und verschiedene v.a. Umwelt/Naturschutzorganisationen lehnen diese Möglichkeit ab. Vier Kantone (UR, SO, SG, AG) und die ENHK sind der Ansicht, dass die Richtlinie partizipativ erarbeitet werden soll und sie in eine Vernehmlassung geschickt werden soll.