Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 33 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/AP22+
ProCert beantragt eine Präzisierung in Art. 24abisAbs. 1 Bst. i. Es soll klar sein, dass die Pflicht zur Dokumentation der GVO-Freiheit nur für Stoffe gilt, welche in Bio-Produkten bzw. Produkten mit Bio-Zutatenauslobung eingesetzt werden. Hingegen fordert die IG Bio die Streichung des Artikels, da in der Schweiz bereits ein GVO-Verbot gilt. Coop merkt an, dass die Bio-Verordnung nicht über die Bio Knospe Richtlinien hinausgehen sollte.
Vier Kantone (LU, BL, SH, GR) fordern die Anpassung der Erzeugniskategorien mit «Aquakulturtiere» in Art. 30aterAbs. 2 Bst. c. Zudem beantragt ProCert die Aufnahme der Insekten unter Bst. h.
Die IG Bio begrüsst die Verlängerung der Übergangsfrist für die Anwendung von Ionenaustausch- und Adsorptionsharzverfahren bei der Herstellung von verarbeiteten Bio-Lebensmitteln (Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 2. November 2022, Absatz 3) bis zum 31.12.2025.
2.5 Landwirtschaftliche Zonen-Verordnung (SR 912.1)
Die Kantone ZG und LU, Zürcher Bauernverband, BirdLife, und die Vogelwarte lehnen eine Flexibilisierung der Abgrenzung des Berg- und Sömmerungsgebiet mittels Flächenabtausch grundsätzlich ab.
Sieben Kantone (ZG, GR, AI, GL, FR, SH, ZH), die LDK, KOLAS, suissemelio sowie der Bündner Bauernverband schlagen vor, dass nicht nur im Rahmen von Gesamtmeliorationen, sondern auch im Rahmen von Landumlegungen ein Flächenabtausch möglich sein soll. Pro Natura, Greenpeace und Stiftung Pusch begrüssen hingegen, dass eine Gesamtmelioration vorliegen muss. Auch die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete begrüsst die Beschränkung auf Gesamtmeliorationen mit umfassenden gemeinschaftlichen Massnahmen und schlägt zudem vor, das neue Instrument als Ausnahme zu bezeichnen, damit finanzielle Einzelinteressen nicht die Bedürfnisse der Sömmerung schmälern. BirdLife, Greenpeace, Pro Natura und Stiftung Pusch begrüssen zudem die kumulativen Bedingungen.
Folgende Organisationen sind mit der Möglichkeit eines Flächenabtauschs – jedoch «im Rahmen von Gesamtmeliorationen» – einverstanden: SBV, ASR, SHB, HOS, IG BauernUnternehmen, SZZV, GalloSuisse, BEBV, SHBV, SOBV, SwissBeef, BVAR, CAJB, BZS und Suisseporcs.
BirdLife, Vogelwarte, SCNAT und KVU schlagen als zusätzliche Voraussetzung vor, dass auf der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche und im Sömmerungsgebiet der Gesamtmelioration die Umweltziele Landwirtschaft erreicht werden müssen.
Die SVIL fordert, dass ein flächengleicher Tausch qualitativ unterschiedlicher Flächen nicht zur Verlagerung der LN in Gebiete mit schlechteren Böden missbraucht werden darf.
Die Kantone BL und JU wünschen sich für den in der Motion geforderten 1:1 Flächenabtausch eine grössere Toleranzgrenze als die vier Aren.
BirdLife, Greenpeace, Pro Natura und Stiftung Pusch verlangen ein Verbandsbeschwerderecht.
2.6 Strukturverbesserungsverordnung (SVV, SR 913.1)
Die Strukturverbesserungen werden als wichtiges Instrument der Agrarpolitik im Grundsatz breit unterstützt. Nach erfolgter Totalrevision der Strukturverbesserungsverordnung kritisieren aber viele Kantone, die LDK, KOLAS und die Suissemelio die erneuten vielfältigen Anpassungen der SVV in Folge der AP22+ als enttäuschend und aufwändig im Vollzug. Sie fordern zusätzliche administrative Vereinfachungen und befürchten, dass die SVV zunehmend kleinteilig werde und für die Einzelbetriebe Fehlanreize schaffe. Die in der Vorlage bereits vorgeschlagenen administrativen Vereinfachungen werden grossmehrheitlich unterstützt. Vereinzelt werden die mit der AP22+ gesetzlich neu vorgesehenen Massnahmen abgelehnt.
Die Kantone sehen zudem eine Gefahr, dass mit der Förderung durch Beiträge für Verarbeitung, Lagerung und Verkauf im Talgebiet sowie für die landwirtschaftsnahen Tätigkeiten und durch die Harmonisierung der Förderung zwischen den gewerblichen Kleinbetrieben und landwirtschaftlichen Produzentenorganisationen die Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE) stark geschwächt werden. Es