Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 33 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/AP22+

Kontrollrhythmen beibehalten werden und dass keine zusätzlichen Aufzeichnungen durch den Vollzug geführt und/oder kontrolliert werden.

Anhang 1, Ziff. 2.1.3

Die Kantone BE, LU und ZG, der SBV und neun weitere bäuerliche Organisationen sowie 20 weitere Organisationen begrüssen die Änderung, welche die Integration von HODUFLU in das zentrale Informationssystem zum Nährstoffmanagement (digiFLUX) beinhaltet.

Anhang 1, Ziff. 2.1.3a und b

Die Kantone AI, FR, SZ und UR, die LDK und die KOLAS sind mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden. Der SBV und 15 weitere bäuerliche Organisationen sowie 19 weitere Organisationen bekräftigen, dass es möglich sein muss, dass die Erfassung von Grundfutter wie heute erfolgt.

Anhang 1, Ziff. 2.1.8

Sechs Kantone (BE, FR, LU, SG, SH, TI) begrüssen die Anpassung zum Nährstoffübertrag auf das Folgejahr. Die KIP sowie die Kantone UR und AG wünschen eine formelle Präzisierung, dass 5 % des «Nährstoffbedarfs» von P und N ins Folgejahr übertragen werden können. Die KIP schlägt zudem vor, dass eine Nährstoffübertragung für mindestens drei aufeinander folgende Kontrollbilanzen zulässig sein soll, da nicht überprüft werden kann, ob eine Übertragung in der nächsten Bilanz korrekt angerechnet wird. Dies sollte auch für die mehrjährige Ausbringung von Kompost und Kalk sowie für die Ausbringung von phosphorhaltigen Düngern im Wein- und Obstbau gelten.

Die Kantone SO und ZH fordern eine Nährstoffübertragung von 5 %, unabhängig davon, ob im Vorjahr eine Nährstoffübertragung geltend gemacht wurde oder nicht. Vier Kantone (LU, NW, SZ, VD). Der SBV und 14 bäuerliche Organisationen sowie 22 weitere Organisationen fordern, dass der Nährstoffübertrag rückwirkend per 1. Januar 2024 eingeführt wird. Der Kanton GR schlägt die Wiedereinführung einer Toleranzwert von 5 % anstelle 10 % vor. Die Kantone LU, TG und ZG, die KVU, die BPUK, die GLP sowie Umweltorganisationen (Agrarallianz, Greenpeace, Pro Natura) und acht weitere Organisationen lehnen einen Nährstoffübertrag ab, da dieser zu einer Aufweichung der Nährstoffbilanz führt.

Anhang 1, Ziff. 2.1.9b

Der Kanton BE, der SBV und zehn bäuerliche Organisationen sowie 14 weitere Organisationen sind mit der Änderung einverstanden.

Anhang 1, Ziff. 2.1.10

Der Kanton BE, der SBV und zehn bäuerliche Organisationen sowie 14 weitere Organisationen begrüssen die Änderung.

Anhang 1, Ziff. 2.1.13:

Die Kantone BE, JU und VS sowie der SBV, elf weitere bäuerliche Organisationen und 16 weitere Organisationen begrüssen die Präzisierung.

Anhang 1, Ziff. 2.2.6, Bst. g

Die Aufhebung der Vorgabe wird von sieben bäuerlichen Organisationen explizit zur Kenntnis genommen. Sie wird von niemandem bestritten.

Anhang 1, Ziff. 6.1a.4

Die vorgeschlagenen Präzisierungen stossen mit Ausnahme von der Stähler Suisse SA auf keinen Widerstand. Fünf Kantone (ZG, FR, SG, GR, JU) und eine Organisation begrüssen die Änderungen explizit.

Anhang 2, Ziff. 4.1.9

Der Kanton LU, die SVP Schweiz, die SAB, der SBV sowie 27 landwirtschaftliche Organisationen sind der Meinung, dass der Einsatz von Weidenetzen während der Beweidung ohne Einschränkung erlaubt sein soll. Sieben Kantone (UR, SZ, ZG, FR, SG, GR, VS) unterstützen den Vorschlag, wonach Weide-