Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 33 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/AP22+
den Fleischkontingenten für Grossbritannien. Vorbehalte bringt Prométerre bei Art. 6 und 9 AEV an, wo sie die Forderungen des SGPV unterstützt. Das BZS begrüsst die AEV-Anpassungen. Jedoch soll der Import von Lebensmitteln bzw. Produkten mit einer Inlandleistung gekoppelt werden; zumindest bei neuen Freihandelsabkommen.
SPS, FiBL, Bio Suisse und VKMB fordern, die Regelungen bei der Einfuhr von Agrargütern insbesondere dazu zu nutzen, den Import von besonders nachhaltigen Produkten zu fördern. Die Importregelungen für Fleisch seien zu überprüfen, da der Fleischkonsum zurückgehe. Priorität soll Fleisch mit Schweizer Herkunft oder Fleisch aus Produktionsformen wie Bio bzw. mit hohen Anforderungen ans Tierwohl und an artgerechte Fütterung haben.
Economiesuisse und Biscosuisse wehren sich gegen die von SGPV angekündigten Forderungen nach Grenzschutzerhöhungen bei Brotgetreide, zur Erhöhung des Referenzpreises, und dass das BLW die Zölle für Brotgetreide monatlich statt wie bis anhin vier Mal pro Jahr überprüfen soll. Die Input-Preise für die verarbeitende Lebensmittelindustrie würden mit solchen Massnahmen verteuert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit geschmälert.
Die PAKO fordert Änderungen bei den Bestimmungen in der Eierverordnung und der AEV, die den Eiermarkt betreffen. Sie wird durch ihre Mitglieder VEV und GalloSuisse, sowie von der f&f SA/AG, der hosberg AG und dem MGB unterstützt. Die Rahmenbedingungen des Importkontingents sollen für mehr Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer angepasst werden. Insbesondere sei die Versorgung mit Importeiern an Ostern und Weihnachten zentral, um keine CH-Überproduktion zu fördern. Das Teilzollkontingent für Konsumeier soll deshalb in zwei Tranchen zugeteilt und zulasten des Teilzollkontingents für Verarbeitungseier erhöht werden. Siehe dazu auch den Abschnitt zu Anhang 3 Ziffer 5 zur AEV und den Vernehmlassungsbericht zur Eierverordnung unter 2.15.
Die Änderungen von Art. 3 Abs. 2 und Art. 17 Abs. 1 AEV werden praktisch durchgehend begrüsst (SBV, ASR, Aviforum, SHB, Holstein, IG BU, IGöM, SGP, SMP, SZZV, Swiss Beef CH, VSA BO, GalloSuisse, BIO SUISSE VSKP, AgriJura, BV AR, BV OberVS, BEBV, CAJB, SHBV, SOBV, SGBV,
ZBV, VTL). Einzig der Kanton GE merkt an, dass die Bestimmung in Art. 3 Abs. 2 AEV im Grunde obsolet sei, da die IT-Anwendung «eKontingente» alle Eingabefehler verhindern könne.
SBV, ASR, Aviforum, SHB, Holstein, IG BU, IGöM, SGP, swissgranum, SGPV, Swisssem, Suisseporc, SZZV, Swiss Beef CH, VKGS, VSA BO, GalloSuisse, VSKP, AgriJura, Prométerre, BV AR,
BV OberVS, BEBV, CAJB, SHBV, SOBV, SGBV, AGORA und UFA AG machen oder unterstützen folgende Anträge:
• die monatliche statt quartalsweise Anpassung der Einfuhrbelastung von Brotgetreide (Art. 6 Abs. 2
AEV),
• die Erhöhung des Referenzpreises für Brotgetreide von 53 auf 60 Fr./100 kg (Art. 6 Abs. 2 AEV),
• das Streichen der Bestimmung, dass die Belastung durch Zollansatz und Garantiefondsbeitrag
(Grenzbelastung) bei Brotgetreide 23 Fr./100 kg nicht überschreiten darf (Art. 6 Abs. 3 AEV),
• die Überprüfung und wenn nötig Anpassung der Zollansätze für landwirtschaftliche Erzeugnisse
mit Schwellenpreis oder Importrichtwert durch das BLW zwei Mal statt nur einmal pro Monat (Art. 9 AEV).
Die Anpassungen in Anhang 1 Ziffer 3 AEV werden von Proviande und SFF begrüsst, insbesondere der Einbezug der präferenziellen Teilzollkontingente für Grossbritannien und die klarere Zuordnung der Teilzollkontingente aus Freihandelsabkommen. Auch SBV, ASR, SHB, Holstein, IG BU, IGöM,
SMP, SZZV, VSA BO, Swiss Beef CH, GalloSuisse, VSKP, AgriJura, BV AR, BV OberVS, BEBV,
CAJB, SHBV, SOBV, SGBV, VTL und ZBV begrüssen die geänderten Bestimmungen.
Dies gilt ebenso für Anhang 3 Ziffer 3 AEV: der SBV und zahlreiche Organisationen aus bäuerlichen Kreisen unterstützen die Änderungen.