Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 33 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/AP22+
Sömmerungsgebiet nicht nur den Biodiversitätsbeitrag, sondern neu auch den Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität erhalten sollen.
Art. 41 Abs. 1 Bst d
Die Kantone UR, GR und JU, die ENHK, die KBNL und der BV BR unterstützen den Vorschlag, dass der Normalbesatz nach der Installation einer Solaranlage zu überprüfen sei. Die SCNAT, BirdLife, die Schweizer Vogelwarte sowie fünf bäuerliche Organisationen sind grundsätzlich damit einverstanden, wünschen sich aber eine Präzisierung, was mit «wesentlicher» Veränderung gemeint ist. Aus Sicht SBV, der LDK, der KOLAS und 13 landwirtschaftlichen Organisationen ist diese Änderung zum aktuellen Zeitpunkt nicht nötig. Der Kanton FR hat widersprüchliche Aussagen eingereicht.
Art. 55 Abs. 1 Bst p: Überführung der regionsspezifischen Massnahmen in die rBL Projekte
Die Kantone SZ, VS und JU, Bauernverbände (SBV, agrijura, AR, CAJB, GR, NW, Oberwallis, OW, SH, SO, SG) und weitere Organisationen (Holstein, IG BU, Swissbeef, GalloSuisseBE) stimmen der Streichung des Buchstabe p explizit zu, (d.h. der Überführung der regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen von den Biodiversitätsbeiträgen in die BrBL).
Art. 55 Abs. 1 Bst 1bisund Art. 57 Abs. 1bisBst a: Überführung der einheimischen Einzelbäume und Bäume in Alleen in die rBL Projekte
Es wird begrüsst, dass der Vollzug der Bäume vereinfacht wird. Der Kanton GR, die Bauernverbände (SBV, AR, BE, GR, Oberwallis, SG, SH, SO, ZBV) und weitere Organisationen (Holstein, Gallosuisse, SOV, Kreiskommission, VSA BO) stimmen explizit der Streichung des Buchstabe 1bisund der Überführung der einheimischen Einzelbäume und Bäumen in Alleen in die BrBL zu.
Die SAB, die AG Berggebiet und der SAV befürchten eine Beitragskürzung für Einzelbäume und Alleen: Da die BrBL plafoniert sind, gehen sie davon aus, dass Einzelbäume und Alleen keine Beiträge mehr auslösen werden und dass die Motivation, diese Strukturen beizubehalten, sinken wird.
Art. 58 Abs. 6 und 7: Kleinstrukturen
Die Kantone, die Bauernverbände und weitere Organisationen unterstützen den Vorschlag, dass Kleinstrukturen aus Gründen des Naturschutzes oder im Rahmen von rBL Projekten angelegt werden dürfen. Da dieser Artikel im landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 angepasst wurde, wird der Artikel gemäss der Version 2024 der DZV entsprechend angepasst.
Art. 58, Abs. 7 und Art. 59, Abs. 5
Sechs Kantone (BE, LU, UR, SZ, ZG, BL), KVU, zwei Parteien (SPS, GLP), elf bäuerliche Organisationen sowie fünf Natur- und Landschaftsschutzorganisationen (ENHK, SL, Pro Natura, Pusch, Greenpeace) begrüssen den Vorschlag, den Einsatz von Mähaufbereitern auf allen Biodiversitätsförderflächen zu verbieten. Der Kanton GR, die Umweltfreisinnigen SG, IP-Suisse, Bio Suisse, SCNAT,
Vogelwarte, FiBL und BirdLife stimmen dem Vorschlag zu, schlagen aber vor, entweder die Beiträgsansätze auf der Qualitätsstufe I zu erhöhen oder Anpassungsunterstützungen für Betriebe zu gewähren, welche über Mähgeräte mit fix eingebauten Aufbereitern verfügen. Vier Kantone (SH, TI, VS, JU), KIP, KuL-Carea, SBV und weitere 29 bäuerliche Organisationen lehnen den Vorschlag ab.
Art. 71b Abs. 3: Ausnahmen betreffend Nützlingsstreifen bei regionsspezifischen Biodiversitätsförderflächen
Diese Anpassung ergibt sich aus der Anpassung von Art. 55, Abs. 1 Bst p (Streichung regionsspezifischer BFF als Teil der BDB) und Aufnahme regionsspezifischer BFF in die BrBL (Art. 78). Bauernverbände (SBV, AR, BE, Oberwallis, SH, SO, SG, ZBV) und weitere Organisationen (VTL, agrijura, VSA BO, ASR, Holstein, Swissbeef) stimmen dieser Anpassung zu.
Art. 78 Beitrag
Die Zusammenlegung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge wird allgemein positiv aufgenommen (ZH, BE, LU, NW, AG, VD, VS, NE, JU; GRÜNE Schweiz; KVU, PIOCH; BPUK, SCNAT,