Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 33 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/AP22+

Die Möglichkeit, dass künftig auch private Unternehmen zu Forschungszwecken höhere Tierbestände beantragen können, wird von der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzamtsstellen, den Kantonen LU und AG kritisch beurteilt. Zahlreiche Produzentenverbände sind der Ansicht, dass auf die namentliche Erwähnung des Aviforums in Zollikofen und der Mast- und Schlachtleistungsprüfungsanstalt in Sempach nicht verzichtet werden soll.

2.14 Milchpreisstützungsverordnung (MSV, SR 916.350.2)

Neun Kantone (BE, GL, ZG, FR, BS, BL, AI, VD, NE) und die LDK und KOLAS, die SPS, die Bauernverbände, die SMP, vier Zuchtorganisationen und vier weitere Organisationen aus der Land- und Lebensmittelwirtschaft begrüssen die administrative Vereinfachung, welche durch die Anpassung von Art. 10 Abs. 2 entsteht. Die SPS, der Kanton ZG und die Kleinbauern Vereinigung betonen, dass es wichtig ist, dass Direktvermarkter und Direktvermarkterinnen weiterhin monatlich ihre Daten melden können, falls sie dies möchten. Der SBV, SBLV und zehn regionale Bauernverbände, vier Zuchtorganisationen und drei weitere Organisationen aus der Land- und Lebensmittelwirtschaft möchten die Absätze 4 und 5 von Artikel 3 beibehalten (optionale Gesuchstellung für die Zulage für Verkehrsmilch via die Milchverwerter und -verwerterinnen).

2.15 Eierverordnung (EiV, SR 916.371)

Vierzehn Kantone, die Akademie der Wissenschaften, AGORA, FIBL, GST, LDK, KOLAS, Swiss Granum und SCM stimmen den vorgeschlagenen Änderungen zu.

Der SBV, ASR, Aviforum, Holstein, IGöM, PAKO, Swiss-Beef, VEV, GalloSuisse, diverse kantonale und regionale Bauernorganisationen, die Migros, die f&f SA/AG sowie die hosberg AG fordern, das Teilzollkontingent für Konsumeier neu in zwei Perioden zu unterteilen und gestaffelt freizugeben. Dabei sollen 65 Prozent des Teilzollkontingents in der ersten Periode vom 1. Januar bis 31. Dezember und die restlichen 35 Prozent in der Periode vom 1. September bis zum 31. Dezember freigegeben werden. Mit dieser vorgeschlagenen Staffelung des Teilzollkontingents würde ein wesentlicher Beitrag zur Planungs- und Versorgungssicherheit sowie zur Verwertung der in der Schweiz anfallenden Überschüsse geleistet. Die Zuteilung auf die zwei Perioden (Oster- und Weihnachtsgeschäft) würde es ermöglichen, ohne Mehraufwand auf eine einfache, zielgerichtete Art der Saisonalität der Nachfrage Rechnung zu tragen. Dies liegt daran, dass einerseits durch eine Umlagerung vom Teilzollkontingent für Verarbeitungseier die Importmenge erhöht wird (siehe Änderung der AEV) und anderseits die Möglichkeiten wesentlich grösser sind, die überschüssigen Schweizer Eier, welche aktuell die Marktentlastungsmassnahmen belasten, im Sommer am Markt abzusetzen.

Die Detailhändler Coop und die Migros fordern die Übernahme, respektive den Nachvollzug der EU-Gesetzgebung betreffend der Vermarktungsnormen für Eier zur Kennzeichnung der Haltungsart (Eier aus Freilandhaltung, Eier aus Bodenhaltung und ausgestalteter Käfig). Mit dem Nachvollzug der EU-Gesetzgebung soll zudem die rechtliche Grundlage geschaffen werden, dass Eier aus «Freilandhaltung» auch dann unbefristet weiterhin als Eier aus Freilandhaltung gekennzeichnet werden können, wenn die Behörden wegen der Vogelgrippe Schutzmassnahmen beschliessen.

2.16 Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank (IdTVD-V, SR 916.404.1)

Die meisten Kantone haben keine Anmerkungen bzw. unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen. Der Kanton SO fordert, dass die von der Tierverkehrsdatenbank (TVD) verwendeten Bankverbindungen in den für die Verwaltung der Direktzahlungen genutzten kantonalen Systeme übernommen werden. Zahlreiche landwirtschaftliche Organisationen fordern im Anschluss an den SBV, dass die Frist zur Mitteilung einer Änderung der Bankverbindung von drei auf 15 Tage verlängert wird. Identitas AG fordert, dass Artikel 4 angepasst wird, um der Verantwortung und den Eigentumsverhältnissen hinsichtlich der IT-Infrastruktur, die sie für den Bund betreibt, besser Rechnung tragen zu können.