Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/63: Vorentwurf der Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente · 24 Seiten
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Übersicht
Ausgangslage
Am 22. Mai 2024 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), bei den Kantonen, den politischen Parteien und den Wirtschaftsverbänden ein Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf zur Änderung des Patentgesetzes (PatG) durchzuführen. Ziel dieser Änderung ist es, die Transparenz bei den Patentrechten im Bereich der Pflanzenzüchtung zu verbessern. Der Vorentwurf sieht die Einrichtung einer Clearingstelle vor: Diese vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zu betreibende Online-Plattform soll es Züchterinnen und Züchtern ermöglichen, schnell und einfach zu klären, ob eine Pflanzensorte eine patentierte Eigenschaft enthält. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 22. Mai 2024 bis zum 12. September 2024. Insgesamt gingen 53 Stellungnahmen ein. Der vorliegende Bericht enthält die darin geäusserten Meinungen und fasst die Ergebnisse zusammen.
Inhalt
Die Mehrheit der Kantone sowie der Pflanzenzucht- und Landwirtschaftsorganisationen sehen in der Clearingstelle eine Chance, die Transparenz und Rechtssicherheit zu erhöhen. Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigen sich jedoch offen für eine einfachere Lösung. Mehrere Teilnehmende weisen auch darauf hin, dass die Clearingstelle allein nicht ausreichen werde, um die Transparenz und den Zugang zur biologischen Vielfalt sicherzustellen. Sie fordern weitere Anpassungen des Patentgesetzes und sogar des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ).
Die Wirtschafts- und Industrieverbände sowie die Mehrheit der Fachkreise des geistigen Eigentums lehnen die vorgeschlagene Clearingstelle entschieden ab. Sie halten die Transparenz für ausreichend und befürchten eine erhebliche administrative Belastung für die Patentinhaberinnen und Patentinhaber. Zudem sei eine Gesetzesanpassung verfrüht. Zurzeit sei noch unklar, wie die Zulassung für Pflanzen aus neuen genomischen Technologien in der Schweiz gesetzlich geregelt werden wird und welche Auswirkungen diese Regulierung auf die Anzahl der Patente haben wird. Zudem halten sie die Vorlage für unverhältnismässig, da es in der Schweiz nur wenige Patente gibt, keine Rechtsstreitigkeiten vorliegen und die wirtschaftliche Bedeutung der Pflanzenzüchtung begrenzt ist. Sie warnen vor Konflikten mit Eigentumsrechten, der Wirtschaftsfreiheit, dem TRIPS-Abkommen und bilateralen Investitionsschutzabkommen.
Einigkeit besteht darüber, dass die schweizerischen patentrechtlichen Massnahmen mit denjenigen der EU abgestimmt sein müssen.