Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/63: Vorentwurf der Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente · 24 Seiten

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Deshalb sei eine Clearingstelle wichtig, die eine steigende Anzahl an Patenten bewältigen kann.

Eine Teilnehmerin21 führt aus, dass die Bio-Züchterinnen und Bio-Züchter in der Schweiz wichtige Arten für den agroökologischen Anbau weiterentwickelten und einen überproportionalen Anteil an der Züchtungsarbeit in der Schweiz leisteten. Sie seien immer stärker durch Patente betroffen, die trotz des Anwendungsverbots von Patenten auf Tiere und Pflanzen immer mehr auf die Züchtungen einwirkten. Dies insbesondere deshalb, weil Eigenschaften von Sorten, die mit gentechnischen Verfahren erzeugt wurden, auch auf konventionell oder biologisch gezüchteten Sorten geltend gemacht würden.

Zwei Teilnehmerinnen und Teilnehmer22 befürworten eine Ablösung der vorgeschlagenen Clearingstelle durch international abgestimmte Systeme, sofern diese errichtet werden und bezüglich Verbindlichkeit und Nutzerfreundlichkeit vergleichbar sind. Diese können öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Natur im Sinne einer Branchenlösung sein.

Für eine Partei23 geht der Vorschlag zwar in die richtige Richtung (Erhöhung der Rechtssicherheit), sie bevorzugt aber einen weniger komplizierten Weg, falls sich in den parlamentarischen Beratungen eine Mehrheit dafür findet. Nach der Meinung dieser Partei ist ein einfaches und verständliches System, das den Erwartungen der Branche entspricht, am besten dafür geeignet.

Zwei andere Parteien24 begrüssen die Einrichtung einer Clearingstelle beim IGE und die dafür notwendigen Gesetzesanpassungen. Für diese Parteien ist die Vorlage zwar ein wichtiger Beitrag, um die Transparenz betreffend Patente für die Pflanzenzüchterinnen und Pflanzenzüchter zu erhöhen. Damit Patente im Bereich der Pflanzenzüchtung die konventionelle Züchtung nicht einschränken, seien jedoch weitere Anpassungen und Klarstellungen erforderlich, sowohl auf nationaler Ebene als auch auf Ebene des EPÜ.

Eine Organisation25 steht grundsätzlich auch einer einfacheren Lösung zur Verbesserung der Transparenz offen gegenüber, etwa durch die Angabe von Patenten bei der Registrierung neuer Sorten. Zudem spricht sie sich gegen die Patentierung von Pflanzen oder Teilen davon (z. B. Gensequenzen) aus.

Andere Vernehmlassungsteilnehmerinnen und Vernehmlassungsteilnehmer halten die Transparenz bei den Patentrechten im Bereich der Pflanzenzüchtung für ausreichend gewährleistet26.

Eine Partei27 lehnt die Vorlage als überflüssig und potenziell schädlich für die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Schweiz ab. Sie macht geltend, dass in den Anhörungen der WBK-S aufgezeigt worden sei, dass eine Änderung des Patentrechts nicht erforderlich sei und das geltende Recht die gewünschte Transparenz bereits hinreichend gewährleiste. Sie hebt hervor, dass bestehende Plattformen Schweizer Züchterinnen und Züchtern bereits den Zugang zu Informationen über geschützte Sorten ermöglichten. Zudem unterstreicht sie, dass die Patentlandschaft im Bereich der Pflanzenzüchtung weitgehend von europäischen Patenten dominiert werde, und dass es in der Schweiz nur wenige aktive Patente in diesem Bereich gebe, die alle vom Europäischen Patentamt stammten. Die Schaffung eines separaten Schweizer Systems zur Verwaltung dieser Patente mindere die Attraktivität der Schweiz als Innovationsstandort, was in einem globalisierten Markt ein klarer Wettbewerbsnachteil sei. Die Partei ist der festen Überzeugung, dass die Transparenz ohne Gesetzesänderung verbessert werden

21 Bio Suisse

22 Swiss-Seed, SGPV.

23 SVP

24 SP, Die Grüne, ProSpecieRara.

25 SBV

26 FDP, economiesuisse, scienceindustries, INGRES, VESPA, VSP, AIPPI, LES, SCNAT, Syngenta, HerrN Dr. Martin Wilming.

27 6/24 FDP