Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/63: Vorentwurf der Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente · 24 Seiten

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ihrer Tätigkeit mit Dienstleistungen des IGE zu unterstützen, ohne dabei ihre Eigenverantwortung einzuschränken. Eine solche nichtlegislative Lösung sei angemessen und vermeide unnötige Gesetzesänderungen. Sollte dennoch eine gesetzliche Umsetzung der Motion erforderlich sein, werde der oben dargelegte Alternativvorschlag als weniger schädliche Option bevorzugt.

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmerinnen und Vernehmlassungsteilnehmer107 führen aus, der vorliegende Entwurf sei zwar ein wichtiger Beitrag, um die Transparenz betreffend Patente im Bereich der Pflanzenzüchtung für die Pflanzenzüchterinnen und Pflanzenzüchter zu erhöhen. Damit Patente im Bereich der Pflanzenzüchtung Pflanzen aus konventioneller Zucht, die gemäss EPÜ nicht patentierbar seien, nicht einschränkten, seien jedoch sowohl auf nationaler Ebene als auch auf Ebene des EPÜ noch weitere Anpassungen und Klärungen erforderlich.

Eine Organisation108 ist der Meinung, dass Patente auf Verfahren, die auf Kreuzung, Selektion, der Verwendung natürlicher genetischer Variationen oder zufälligen Mutationen beruhen, zu verbieten seien.

Eine Partei109 führt aus, das bestehende Landwirteprivileg ermögliche zwar den Landwirten den Patent- und Sortenschutz zu umgehen und pflanzliches (sowie tierisches) Material zu vermehren und zu nutzen. Dieser Ansatz sei aber zu restriktiv und solle für alle und nicht nur für Landwirte gelten. Die Partei ist der Ansicht, dass die Schweiz andere Länder durch internationale Verträge ebenfalls zu äusserst restriktiven Verpflichtungen im Bereich des Saatguts drängt. Dies habe bereits zu Rügen der UNO geführt, da dieses Vorgehen das Recht auf Nahrung gefährde. So geht nach Auffassung der Partei auch das in der Schweiz geltende Landwirteprivileg zu wenig weit und verletzt beispielsweise Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d der United Nations Declaration on the Rights of Peasants and Other People Working in Rural Areas. Gemäss dieser Deklaration haben Landwirte und andere in ländlichen Gebieten tätige Personen das Recht, Saatgut aufzubewahren, zu benutzen, auszutauschen, zu verkaufen oder zu vermehren. Die Partei hält fest, dass die Deklaration von der Schweiz als eines von wenigen Nicht-Entwicklungsländern aktiv unterstützt worden sei.

107 Die Grünen, SP, biorespect, Bio Suisse, Biovision, VKMB, ProSpecieRara, SAG, SBLV, SKS.

108 Biorespect

109 20/24 PPS