Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/63: Vorentwurf der Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente · 24 Seiten
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Diese Person betont, die Diskussion um den Schutz und die Vermarktung neuer Sorten sei nicht neu. Bereits 2005 habe sich der Bundesrat mit diesen Fragen befasst und ein ausgewogenes System geschaffen, das die Interessen aller Parteien berücksichtige und das Sortenschutzrecht und das Patentrecht koordiniere, indem es beiderseits Privilegien und Kreuzlizenzen vorsehe. Sie ist der Auffassung, es gebe keinen Grund, das 2005 hergestellte Gleichgewicht anzutasten.
Ein Unternehmen40 betont seine führende Rolle im Bereich der Patent-Transparenz und verweist auf zahlreiche bereits bestehende Initiativen, die Transparenz und Zugang zu patentierten Technologien förderten. Dazu gehörten Plattformen wie Traitability, ILP-Vegetable, ACLP und Shoots by Syngenta, die Züchterinnen und Züchtern weltweit Zugang zu patentierten Technologien zu fairen und standardisierten Bedingungen ermöglichten. Diese Plattformen erleichterten die Lizenzierung und reduzierten Rechtsunsicherheiten. Die bestehenden Lösungen seien ausreichend, um den Transparenzbedarf in der Pflanzenzucht abzudecken, und würden kontinuierlich weiterentwickelt. Dieses Unternehmen fordert, die Gesetzesänderung entweder grundlegend zu überarbeiten oder gänzlich darauf zu verzichten. Es ist offen für zusätzliche Massnahmen, bevorzugt jedoch gezielte Branchenlösungen und Vereinbarungen anstelle gesetzlicher Regelungen. Die Förderung freiwilliger Initiativen sei effektiver und praxisnaher als eine neue Gesetzgebung.
4.2 Zur Zweckmässigkeit und/oder Verhältnismässigkeit der Clearingstelle
Gleich wie bei der unter Ziffer 4.1 dargestellten Bewertung des grundsätzlichen Handlungsbedarfs fällt auch das Urteil der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und Vernehmlassungsteilnehmer über die Zweckmässigkeit und/oder Verhältnismässigkeit der Clearingstelle uneinheitlich aus.
Auf der einen Seite unterstreichen die Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage (dazu gehört die überwiegende Mehrheit der an der Vernehmlassung teilnehmenden politischen Parteien41), dass die Clearingstelle im Grundsatz ausgewogen sei und einen Beitrag an die Transparenz und die Rechtssicherheit leisten könne. Dies könne wiederum langfristig die Arbeit der Züchterinnen und Züchter vereinfachen und Innovationen in diesem Bereich fördern.
Die überwiegende Mehrheit der Kantone42 erachtet den Vorschlag als ausgewogene Lösung, die den Züchterinnen und Züchtern die Möglichkeit bietet, bereits zu Beginn eines Züchtungsprogramms zu überprüfen, ob eine Sorte von einem Patent betroffen ist. Das freiwillige Meldeverfahren über die Clearingstelle führe zu mehr Transparenz und erhöhe die Rechtssicherheit.
Auch die Mehrheit der Verbände und Interessenorganisationen43– insbesondere diejenigen mit Bezug zur Landwirtschaft – beurteilt die Einführung einer Clearingstelle als grundsätzlich zweckmässig. Sie erachtet den geplanten Aufbau einer Informationsdrehscheibe als zielführend. Eine Organisation44 spricht sich im Kern für die Vorlage aus, zeigt sich aber gleichzeitig offen für eine schlankere Lösung beispielsweise durch die Angabe des betroffenen Patents bei der Registrierung einer neuen Sorte.
Ein Kanton45 anerkennt, dass die Einrichtung einer Clearingstelle eine Lösung für mehr Transparenz im Patentwesen mit Pflanzenmerkmalen sein kann. Allerdings habe sie, wie die Vernehmlassungsunterlagen zeigen, auch diverse Nachteile und erhöhe den administrativen Aufwand. Die Vorlage löse das Problem der Züchterinnen und Züchter bzw. der Landwirtinnen und
40 Syngenta
41 Die Grünen, SP, PPS, SVP.
42 AG, AI, BL, BS, FR, GE, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH.
43 ProSpecieRara, Bio Suisse, Biorespect, Biovision, SAG, SBLV, Prométerre, SKS, VKMB, SGPV, DSP, Dr. Kock Consulting, Swiss-Seed, AROPI, LIPAV.
44 SBV
45 9/24 AR