Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/63: Vorentwurf der Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente · 24 Seiten
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Landwirte im Zusammenhang mit patentiertem Saatgut nicht. Er weist darauf hin, dass die Zulässigkeit der Patentierung von Pflanzenmerkmalen sowohl in der Schweiz wie auch in Europa sehr umstritten sei und kritisiert, dass die Analyse der Ausgangslage in den Vernehmlassungsunterlagen in Bezug auf die Patentierung von Pflanzenmerkmalen sehr oberflächlich sei. Es stellten sich viele praktische Fragen, die in der Vernehmlassungsvorlage nicht beantwortet würden. Daher fordert er eine umfassendere Überprüfung des Patentrechts im Bereich der Pflanzenmerkmale und seiner Auswirkungen auf die Pflanzenzüchtung in der Schweiz, bevor allenfalls ein Variantenentscheid zur Verbesserung der Transparenz getroffen werde. Dabei sollten auch die neuen gentechnischen Verfahren berücksichtigt werden, denn mit diesen Verfahren könne nicht mehr festgestellt werden, ob der Ursprung eines Pflanzenmerkmals auf natürlicher Kreuzung oder einem technologischen Verfahren basiere.
Ein Kanton46 regt an, die Clearingstelle so auszugestalten, dass der dadurch erhöhte Verwaltungsaufwand die Unternehmen nicht übermässig belastet. Die neue Pflicht zur Transparenz soll sich nicht negativ auf die Standortattraktivität auswirken.
Eine Partei47 begrüsst grundsätzlich die im Revisionsentwurf vorgesehene bessere Balance zwischen den Interessen der Züchterinnen und Züchter einerseits sowie der Patentinhaberinnen und Patentinhaber andererseits. Sie kritisiert jedoch, dass die Revision die Chance verpasse, das Recht auf Saatgut breiter zu verankern und den freien Austausch von Vermehrungsmaterial über das bestehende Landwirteprivileg hinaus zu stärken. Sie verweist darauf, dass die Schweiz in internationalen Verträgen restriktive Regelungen durchsetze, die bereits von der UNO kritisiert wurden. Das Recht auf Saatgut solle nicht nur für Landwirtinnen und Landwirte, sondern für alle gelten, um langfristig die Ernährungssicherheit zu gewährleisten.
Die Kritikerinnen und Kritiker auf der anderen Seite bemängeln, die geplante Clearingstelle erhöhe den administrativen Aufwand für Patentinhaberinnen und Patentinhaber deutlich und die Clearingstelle stehe in keinem angemessenen Verhältnis zum begrenzten öffentlichen Interesse.
Eine Partei48 ist der Ansicht, die derzeitige Transparenz durch die bereits bestehenden internationalen Datenbanken sei ausreichend. Die Einführung einer zusätzlichen Regelung sei ein Eingriff in die Selbstregulierung und führe zu unnötiger Bürokratie.
Mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Organisationen49 betonen, dass es in der Schweiz nur wenige Patente im Bereich der Pflanzenzüchtung gebe und keine relevanten Streitigkeiten bekannt seien. Ebenfalls mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer50 fügen noch hinzu, dass in diesem Sektor weniger Patente zu berücksichtigen seien als in anderen Wirtschaftszweigen mit zahlreichen KMU. Daher sei die Verhältnismässigkeit der vorgeschlagenen Massnahme fraglich.
Stattdessen schlagen einige andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer51 vor, bestehende freiwillige Initiativen der Branche zu stärken. Sie unterstreichen, dass bestehende Plattformen bereits wirksame Lösungen böten, um den Zugang zu Patenten zu erleichtern und eine Lizenzierung unter fairen Bedingungen zu ermöglichen. Sie schüfen Transparenz, gewährleisteten kleineren Züchterinnen und Züchtern den Zugang zu relevanten Technologien und stärkten gleichzeitig die Innovationskraft der Branche. Die Clearingstelle erscheine umso unverhältnismässiger.
46 SG
47 PPS
48 FDP
49 economiesuisse, scienceindustries, SCNAT, Syngenta, INGRES, VESPA, VSP, LES, AIPPI.
50 INGRES, VESPA, VSP, LES und AIPPI.
51 10/24 economiesuisse, scienceindustries, Syngenta.