Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/90: Revision der Netzzugangsverordnungen und der Fahrplanverordnung · 17 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-242.1-5/4/4

durch Bauarbeiten, die nicht im Jahresfahrplan abgebildet werden können, sind in der obigen Abbildung als Fall 2 und 3 dargestellt. Der neue Artikel 13 ist im Fall 4 abgebildet. Das Ereignis konnte nicht geplant oder vorhergesehen werden. Dies ist vor allem bei Naturereignissen oder Unfälle der Fall.

Aufgrund der Digitalisierung und der Einführung der Systemführerschaft Kundeninformation ist die Übertragung in die elektronischen Auskunftssysteme in beiden Fällen zwingend erforderlich.

Artikel 13 Andere Abweichungen vom Fahrplan in Systemen

Aufgrund der Digitalisierung und der Einführung der Systemführerschaft Kundeninformation können die Übermittlung von Echtzeitdaten und anderen Abweichungen vom Fahrplan kommuniziert werden. Das BAV kann Unternehmen Ausnahmen von der Pflicht der Übermittlung an die vom BAV bezeichnete Stelle gewähren. Dies kann z.B. bei Unternehmen der Fall sein, die nicht über öffentliche Mittel verfügen oder bei denen die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Eine Ausnahmeregelung kann auch zeitlich begrenzt werden, bis neue Systeme erfasst sind.

17/17 BAV-D-EC8B3401/659