Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 18 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie der Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV)
Kompetenzdelegationen an den Bundesrat
SGB begrüsst die Ausweitung des AIA in Steuersachen, weshalb nichts gegen den vorgeschlagenen Kompetenztransfer einzuwenden sei. In Zukunft solle der Bundesrat sowohl für den AIA über Finanzkonten und für den AIA über Kryptowerte in eigener Kompetenz darüber entscheiden, mit welchen Staaten der AIA umgesetzt wird.
FDP kritisiert, dass die zahlreichen Ermächtigungen an den Bundesrat generell ein rechtsstaatliches und demokratisches Problem bilden, das sich auch in dieser Vorlage wieder zeige. Die Kompetenzdelegation von der Bundesversammlung zum Bundesrat bezüglich des Entscheides, mit welchen Staaten die Schweiz Informationen über Finanzkonten und Kryptowerte austauschen will (Art. 39 Abs. 2 VE-AIAG), wird abgelehnt. Zudem sei fraglich, weshalb gewisse Aspekte nicht im formellen Gesetz geregelt werden, so etwa rechtliche Pflichten, die nicht lediglich in der Verordnung festgelegt werden dürfen (Art. 30a ff. VE-AIAV).
Für CP ist es nicht wünschenswert, dass der Bund in Abkehr von der bisherigen Praxis von einer Kompetenzdelegation an den Bundesrat Gebrauch macht: (i) Es gibt keine neuen Tatsachen oder Elemente in Bezug auf die Art und den Umfang der Verpflichtungen, die die Schweiz mit ausländischen Staaten in Bezug auf den AIA eingegangen ist, die eine Änderung der Praxis in Form einer Kompetenzdelegation rechtfertigen würden. (ii) Die Art dieser bilateralen Abkommen mit ausländischen Staaten unterscheidet sich kaum von derjenigen der Doppelbesteuerungsabkommen, die systematisch der Genehmigung durch das Parlament unterliegen. (iii) In Bezug auf die demokratische Kontrolle und die Berücksichtigung der Interessen der Kantone bieten die eidgenössischen Räte bessere Garantien als eine Exekutivbehörde wie der Bundesrat. (iv) Schliesslich sind Schnelligkeit und Reaktionsfähigkeit auf bilateraler Ebene im Bereich des AIA keine ausreichend entscheidenden Kriterien (umso mehr, als die Schweiz alle Abkommen unterzeichnet hat).
SVP legt aus Gründen der unabhängigen Entscheidungsfindung der Schweizer Politik nahe, dass die Kompetenz zu entscheiden, mit welchen Staaten die Schweiz Informationen über Finanzkonten austauschen will, beim Parlament bleiben müsse und auf keinen Fall an den Bundesrat übertragen werden dürfe.
Präzisierung in Bezug auf kollektive Kapitalanlagen
AMAS, EXPERTsuisse fordern in Einklang mit dem OECD-Standard sowie aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Gewährleistung einer effizienten Umsetzung des MRK durch die schweizerische Fonds- und Asset Management-Industrie, dass auf Gesetzesebene eine Ausnahme für kollektiven Kapitalanlagen vorzusehen sei, zumal Investmentfonds gemäss Abschnitt IV Randziffer 23 des OECD-Kommentar zum MRK nicht als meldende Anbieter von Kryptodienstleistungen gelten.
AMAS moniert, dass es im Rahmen der Einführung des Limited Qualified Investor Funds (L-QIF) versäumt wurde, die Behandlung des L-QIF für Zwecke des AIA über Finanzkonten klarzustellen, was im Rahmen der aktuellen Überarbeitung von AIAG und AIAV nachgeholt werden sollte.
Übergangsrecht
SBVg erachtet eine Ergänzung von Art. 41bisAbs. 2 VE-AIAG als erforderlich, indem die von Personen mit mehreren steuerlichen Ansässigkeiten unter Berufung auf ein Steuerabkommen ausgefüllten Selbstauskünfte auch für MRK-Zwecke übernommen werden können und solange gültig bleiben, bis diese Personen aufgrund einer Änderung der Gegebenheiten erneut dokumentiert werden müssen.