Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 18 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie der Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV)

3.1. Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

Die Vorlage zur Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie der Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) wird grundsätzlich von 33 Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Die Schweiz ist einer der wichtigsten Finanzplätze der Welt und nimmt insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung eine führende Position ein, weshalb es entscheidend ist, dass die internationalen Standards im Bereich der Steuertransparenz umgesetzt und eingehalten werden und damit ein globales Level Playing Field gewährleistet ist.

In zahlreichen Stellungnahmen wird allerdings hervorgehoben, dass in verschiedenen Punkten Nachbesserungsbedarf besteht. Dies betrifft u.a. die Abgrenzung zwischen dem GMS und dem MRK, die dynamische Übernahme der OECD-Kommentare, fehlende Klarstellungen und Definitionen zu den Begriffen nach den internationalen Standards, nicht ausgeschöpftes Potenzial für weitere Erleichterungen für die betroffenen Kreise, die Aufweichung des Spezialitätsprinzips, die Ausweitung der Strafbarkeit auf Fahrlässigkeit sowie Kompetenzdelegationen an den Bundesrat in Bezug auf die Bestimmung der künftigen Partnerstaaten für den AIA nach beiden Regelwerken. Die Revision des GMS, wonach qualifizierte gemeinnützige Einrichtungen vom Anwendungsbereich des AIA über Finanzkonten ausgenommen sind, wird hingegen gesamthaft positiv beurteilt.

In Bezug auf die AIAV benötigen Detailregelungen einer grundlegenden Überarbeitung, um praxistauglich und effizient ausgestaltet zu werden. Zudem sind Querbezüge zur Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäscherei zu klären. Vereinzelt werden weitere Anliegen vorgebracht, die mit dieser Vorlage nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen; dazu gehören etwa die Bestimmung der Partnerstaaten, mit denen der MRK künftig umgesetzt werden soll, sowie Erläuterungen zu den Vorbehalten der Schweiz in Bezug auf bestimmte Steuerarten unter dem Amtshilfeübereinkommen.

3.2. Themenspezifische Analyse

3.2.1. Melderahmen für Kryptowerte

Umsetzung der AIA-Standards durch die Schweiz AG, AR, BL, BS, FR, GE, GR, LU, NE, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH, SP,

SGB, EXPERTsuisse, CP, FDK, SwissAccounting begrüssen die Einführung des AIA über Kryptowerte, weil die Schweiz damit ihrer internationalen Verpflichtung im Bereich der Steuertransparenz nachkommt, was entscheidend zum Erhalt der Glaubwürdigkeit und Reputation des Schweizer Finanzplatzes beiträgt. Damit würden Lücken im Dispositiv der internationalen Steuertransparenz geschlossen und die Gleichbehandlung von traditionellen Finanzinstituten und Finanzvermögen mit dem Kryptobereich sichergestellt.

TI weist darauf hin, dass bei der Umsetzung des AIA über Kryptowerte ein bürokratisch komplexes System zu vermeiden sei, andernfalls die neuen Meldepflichten in anderen Rechtsordnungen oder mit einfachen Tricks umgangen werden können. Zudem steige mit der Einführung der neuen Meldepflichten die Gefahr eines Wechsels in den unregulierten Sektor.

VS befürwortet eine pragmatische und erleichterte Lösung für den Informationsaustausch aus internationaler Sicht, wobei jedoch klargestellt wird, dass dieser Austausch die Rechte der Inhaber von Kryptowerten und Finanzkonten respektieren muss.

SBVg, SGV, SDX anerkennen, dass die Schweizer Rechtsgrundlagen für den AIA über Finanzkonten aufgrund der Änderung des GMS angepasst werden müssen, bezweifeln jedoch, dass