Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 18 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie der Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV)

3.4. Weitere Anliegen

Partnerstaaten für den AIA über Kryptowerte

FDP beurteilt die Idee des Bundesrates skeptisch, mit den USA über die Umsetzung des AIA über Kryptowerte auf bilateralem Weg zu verhandeln.

SGV, SBF verlangen, dass der MRK erst dann aktiviert werden dürfe, wenn klar sei, dass eine kritische Masse an Vertragsstaaten daran teilnehme und den Standard auch effektiv umsetzt. Bilaterale «Sonderzüge», insbesondere im Verhältnis zu den USA, werden abgelehnt.

SBVg, AMAS stellen klar, dass die Schweiz den AIA über Kryptowerte in Einklang mit den wichtigsten Konkurrenzfinanzplätzen umsetzen sollte und in Bezug auf die USA nicht als eines der ersten oder gar als einziges Land einen Sonderweg einschlagen dürfe.

Piraten warnen vor einer voreiligen Umsetzung, da gewisse Länder auf die Umsetzung im Jahr 2027 setzen und dies auf Ebene des Global Forum noch diskutiert werde. Der MRK sollte daher erst eingeführt werden, wenn eine kritische Masse internationaler Finanzplätze, insbesondere einschlägig bekannte Steuervermeidungsparadiese, teilnimmt.

Für ABPS macht das geplante Inkrafttreten am 1. Januar 2026 in der Schweiz nur Sinn, wenn die Europäische Union (EU) das Inkrafttreten ihrer Amtshilferichtlinie (DAC8) nicht verschiebt; dieser Punkt muss vom Bundesrat überwacht werden. Ebenso sollte der Bundesrat nicht überstürzt handeln, damit die Schweiz als erstes Land ein bilaterales Abkommen über Kryptowerte mit den USA abschliessen kann.

VSV befürchtet, dass dem MRK auf globaler Ebene ein ähnliches Schicksal droht, wie dem von der OECD entwickelten Rahmen über eine Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen. Hier scheint sich der neue Standard nur im europäischen Rahmen durchzusetzen. Eine globale Akzeptanz bestehe nicht. Deshalb dürfte dem MRK ein gleiches Schicksal drohen. Es wird sich um einen Standard handeln, der für in Europa ansässige Person und Unternehmen eine Bedeutung erlangen wird. Die grossen Wirtschaftsräume in Asien und Amerika werden diesen Standard nicht umsetzen. Deshalb sollte der MRK nur mit den EU-Staaten vereinbart werden.

SDX erachtet ein Abkommen für Kryptowerte mit den USA, das dem internationalen Standard folgt, als unerlässlich.

Vorbehalte der Schweiz für bestimmte Steuerarten im Amtshilfeübereinkommen

SP sieht zusätzlichen Erklärungsbedarf bei den von der Schweiz im Amtshilfeübereinkommen vorgebrachten Vorbehalte für bestimmte Steuerarten (Art. 30 Abs. 1 Bst. a Amtshilfeübereinkommen). Für die Schweiz gilt das Amtshilfeübereinkommen für die Einkommens-, Gewinn-, Vermögens- und Kapitalsteuern, nicht aber für die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Steuern anderer Art (namentlich Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern, Grundeigentumssteuern, Mehrwert- und Umsatzsteuern, Motorfahrzeugsteuern etc.) – zu diesen Steuerarten hat die Schweiz einen Vorbehalt angebracht, der nicht nachvollziehbar sei.

SP sieht zudem Klärungsbedarf, weshalb die Schweiz mit anderen Ländern ausgerechnet keinen AIA bei Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie Grundeigentumssteuern möchte und hier einen Vorbehalt auch beim AIA über Kryptowerte erhebt (Art. 39 Abs. 3 AIAG). Es werden in den parlamentarischen Beratungen dazu weitere politische Ausführungen und Informationen vom Bundesrat eingefordert werden.