Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 18 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie der Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV)
1. Ausgangslage
Am 10. Oktober 2022 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die erste Aktualisierung des Standards über den internationalen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und den neuen Melderahmen für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte publiziert. Die zugehörige Empfehlung des OECD-Ministerrats vom 8. Juni 2023 hält fest, dass beide Regelwerke als verbindliche Standards gelten, die von allen Staaten – auch der Schweiz – umzusetzen sind.
Mit dem automatischen Informationsaustausch (AIA) über Kryptowerte sollen Lücken geschlossen und eine Gleichbehandlung mit dem traditionellen Finanzsektor sichergestellt werden. Wie beim AIA über Finanzkonten müssen die auszutauschenden Informationen – insbesondere über die während eines Kalenderjahres durchgeführten Transaktionen mit relevanten Kryptowerten und die Identität der an diesen Vermögenswerten nutzungsberechtigten Personen – von den meldenden Anbietern von Kryptodienstleistungen gesammelt und einmal jährlich an die Steuerbehörde übermittelt werden. Diese leitet die Informationen anschliessend an die Steuerbehörden jener Partnerstaaten weiter, in denen die meldepflichtigen Personen steuerlich ansässig sind. Die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte (AIA-Vereinbarung Kryptowerte) bildet die internationale Rechtsgrundlage für den Austausch der Informationen über Kryptowerte und regelt die Modalitäten dieses Austauschs. Die Frage, mit welchen Ländern der AIA nach dem Melderahmen für Kryptowerte (MRK) umgesetzt werden soll, ist Gegenstand separater Vorlagen.
Mit der Aktualisierung des Gemeinsamen Meldestandards für Finanzkonten (GMS) wurden Auslegungsfragen geklärt und Änderungen des Regelwerks vorgenommen. Namentlich werden gewisse Meldepflichten erweitert und die Behandlung von gemeinnützigen Einrichtungen, E-Geld- und Kapitaleinzahlungskonten geklärt. Diese sind in Zukunft bei Einhaltung der von der OECD stipulierten Voraussetzungen vom Anwendungsbereich des AIA über Finanzkonten ausgenommen. Zur internationalen Umsetzung der Aktualisierung des GMS von 2023 wurde ein Addendum zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA-Vereinbarung Finanzkonten) verabschiedet.
Die Vorlage sieht ein Inkrafttreten des AIA über Kryptowerte und der Änderung des AIA über Finanzkonten per 1. Januar 2026 vor. Der erste Datenaustausch gestützt auf die neuen Regelungen erfolgt im Jahr 2027. Dazu sind die völkerrechtlichen Grundlagen, namentlich das Addendum zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und die AIA-Vereinbarung Kryptowerte, zu genehmigen und das Bundesgesetz und die Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) zu ändern.
Mit der Vorlage sollen auch Empfehlungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information für Tax Purposes umgesetzt werden, die es im Rahmen der zwei bisher vorgenommenen Prüfungen der Schweizer Rechtsgrundlagen zur Umsetzung des AIA über Finanzkonten gegenüber der Schweiz ausgesprochen hat. Insbesondere soll die fahrlässige Verletzung der Sorgfalts-, Melde- und Auskunftspflichten nach den anwendbaren Abkommen und dem AIAG unter Strafe gestellt werden.
Dieses Massnahmenpaket soll sicherstellen, dass die Schweiz ihrer internationalen Verpflichtung im Bereich der Steuertransparenz nachkommt, was entscheidend zum Erhalt der Glaubwürdigkeit und Reputation des Schweizer Finanzplatzes beiträgt. Die Einhaltung internationaler Standards im Steuerbereich ist Bestandteil der bundesrätlichen Strategie zur Sicherstellung des Zugangs zu internationalen Märkten für die Schweizer Wirtschaft. Die Umsetzung des AIA über Kryptowerte als internationaler AIA-Standard ist überdies ein folgerichtiger Schritt im Sinne einer Fortsetzung der von der Schweiz eingeschlagenen Strategie im Zusammenhang mit dem AIA über Finanzkonten. Damit werden Lücken im Dispositiv zur Sicherstellung der internationalen Steuertransparenz geschlossen, die in Folge der Entwicklung der Finanzmärkte in den letzten Jahren entstanden sind. Zudem wird innerstaatlich die Gleichbehandlung traditioneller